Ob Geburtsdatum oder Initialen: Wie kommen Autofahrer an ihr persönliches Wunschkennzeichen? Was kostet das? Und welche Kürzel sind tabu?
Berliner BMW-Fahrer sind heiß aufs Kürzel „B-MW“, Porsche-Besitzer mögen die 911 auf dem Nummernschild: Der Weg zum Wunschkennzeichen ist recht unproblematisch und gar nicht teuer. Aber nicht alles ist erlaubt. die Bestimmungen im Überblick.
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Das ist unterschiedlich. Die Reservierungsgebühr liegt häufig bei rund 12 Euro. Für die Zulassung kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von etwa 10 Euro hinzukommen.
Wie kommt man an ein Wunschkennzeichen?
Der einfachste Weg ist eine Reservierung im Internet bei der für Sie zuständigen Behörde. Dort geben Sie Ihren Wunsch in ein entsprechendes Feld ein und erfahren sofort, ob das Kennzeichen überhaupt noch verfügbar ist.
Sie können das Wunschkennzeichen auch vor Ort bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde ordern. Dort sollten Sie aber mit viel Andrang und wenig Geduld rechnen.
Wie lange wird mein Wunschkennzeichen reserviert?
Auch das ist unterschiedlich geregelt. In Berlin etwa läuft die Reservierung nach drei Monaten aus. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Hamburg wiederum bietet eine günstige Kurz-Reservierung (14 Tage) und eine teurere, aber längere Reservierung über 104 Tage. Informieren Sie sich einfach online über die Regeln, die in Ihrer Region gelten.
Kann man Kennzeichen des alten Autos am neuen behalten?
Ja. Dazu reservieren Sie einfach beim Abmelden das Kennzeichen des alten Autos für das neue. Die Kosten sind dieselben wie für die Reservierung eines neuen Wunschkennzeichens (siehe oben).
Welche Einschränkungen gelten?
Die jeweils zuständigen Behörden können ihr Angebot spezifisch einschränken. Beispielsweise können sie die Anzahl der Wunschkennzeichen pro Person oder Firma begrenzen, sodass möglichst viele Autofahrer die Wahl haben. Auch werden sehr kurze Kombinationen nur zugeteilt, wenn ein guter Grund erklärt wird. Denn diese Kombinationen sind erstens sehr rar und werden zweitens oft für Motorradfahrer reserviert.
Allerdings werden auch aus einem anderen Grund einige Kennzeichenwünsche nicht erfüllt. Und dieser Grund steht in Paragraf 8, Absatz 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung. Darin heißt es: „Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen“.
Damit sind aber weniger die schlüpfrigen (SE-XY) und je nach Geschmack mehr oder weniger witzigen (K-LO) Kürzel gemeint. Sondern viel mehr geht es vor allem um Abkürzungen, die ein rechtes Denken ausdrücken. Nationalsozialistische Kürzel wie KZ, SS oder HJ werden Sie deshalb auf keinem deutschen Kennzeichen finden.