Von Haftpflicht bis Hundesitter
Diese Haustierkosten senken Ihre Steuerlast
Aktualisiert am 04.09.2024 – 08:39 UhrLesedauer: 4 Min.
Sie brauchen Futter, müssen zum Tierarzt oder kosten Steuern – Haustiere gehen mit der Zeit ganz schön ins Geld. Wir zeigen, was Sie absetzen können.
Ob Katze, Hund, Hamster, Vogel oder Fisch – in vielen deutschen Haushalten leben Haustiere. Sie haben eines gemeinsam: Sie kosten Geld. Bestimmte Kosten, die mit der Tierhaltung verbunden sind, lassen sich jedoch von der Steuer absetzen. Wir zeigen, was möglich ist – und was nicht.
Die Kosten für den Tierarzt lassen sich in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Das gilt sowohl für regelmäßige und verpflichtende Impfungen als auch für außerplanmäßige Operationen oder den Zeckenschutz – etwa bei Hunden, Katzen oder Pferden.
Ebenfalls nicht absetzbar ist die Hundesteuer. Diese wird von den Kommunen erhoben und unterscheidet sich zum Teil erheblich. Während mancher Hundehalter nur wenige Euro pro Monat zahlen muss, fällt andernorts ein dreistelliger Betrag pro Hund und Monat an. Auch bekannt als sogenannte Luxussteuer, zählt die Hundesteuer zu den rein privaten Lebenshaltungskosten.
Die Kosten für eine Tierhaftpflichtversicherung, wie sie zum Beispiel Hundehalter abschließen müssen, können Sie als Sonderausgaben absetzen. Die Tierhaftpflicht gilt als private Versicherung analog der privaten Haftpflichtversicherung. Eine Steuerersparnis bringt sie aber nur, sofern der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen noch nicht überschritten ist. Lesen Sie hier, bei wie viel Euro der liegt. Meist erreicht man ihn schon mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Eine Krankenversicherung für das Haustier kann wiederum nicht steuerlich geltend gemacht werden – es sei denn, es handelt sich wieder um einen Assistenz- oder einen Diensthund.
Bei einer Lebenserwartung in 16 bis 20 Jahren geben Katzenbesitzer insgesamt rund 11.500 Euro aus. Hunde haben je nach Rasse und Größe eine unterschiedliche Lebenserwartung. Sie werden im Durchschnitt etwa 14 Jahre alt. Je nach Größe kostet das Tier über das gesamte Leben inklusive Anschaffung zwischen 17.000 und 20.000 Euro. Goldhamster hingegen sind verhältnismäßig günstig, werden aber auch nicht besonders alt. Bei einer Lebensdauer von zwei bis drei Jahren müssen Besitzer mit 800 Euro rechnen. Wer Meerschweinchen oder Kaninchen hält, gibt für jeweils zwei Tiere insgesamt rund 7.000 Euro aus. Vögel können je nach Art etwa 15 Jahre alt werden. Sie brauchen Gesellschaft. Am besten ist, sich zwei Tiere einer Art anzuschaffen. Die jährlichen Kosten liegen zwischen 50 und 100 Euro.
Auch hier ist wieder zwischen dem reinen Privatvergnügen und medizinisch oder beruflich notwendiger Tierhaltung zu unterscheiden. Schaffen Sie sich ein Haustier nur deshalb an, weil Sie Freude daran haben, tragen Sie die Kosten komplett selbst. Bei Assistenzhunden wie etwa Blindenhunden übernehmen meist die Krankenkassen die Anschaffungskosten.
Halten Sie ein Tier aus beruflichen Gründen, etwa einen Polizeihund oder ein Therapietier in Heilberufen, können Sie die Anschaffungskosten zwar absetzen – allerdings nicht auf einen Schlag. Je nach Anwendungsfall müssen Sie sie über sieben oder acht Jahre abschreiben. Die Dauer richtet sich danach, wie lange ein Tier für gewöhnlich genutzt wird. Aufschluss darüber gibt die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums.
Dient das Tier nur teilweise einem beruflichen Zweck, teilweise auch einem privaten, können die Kosten auch nur anteilig als Werbungskosten angesetzt werden. Das stellte das Finanzgericht Münster in einem Urteil (Az. 10 K 2852/18 E) klar.
Nicht jeder Hund muss zwingend zum Hundefriseur. Da stellt sich die Frage, ob die Kosten für Waschen, Schneiden, Legen auch auf der Steuererklärung angegeben werden können. Ja, lautet die Antwort – und zwar als haushaltsnahe Dienstleistung. Mit einer Einschränkung: Das Frisieren muss in den eigenen vier Wänden und nicht im Hundesalon erfolgen.
Das Gleiche gilt für die Betreuung eines Hundes: Sie gilt steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung, wenn die Betreuung im Haushalt – also zu Hause – erfolgt. Die Unterbringung des Vierbeiners in einer Hundepension, einem Hundehotel oder einer Hundetagesstätte können Sie nicht absetzen.
Lange akzeptierten die Finanzämter lediglich Kosten für die Fütterung, Fellpflege oder Betreuung, wenn diese innerhalb der Wohnung oder im Haus des Tierbesitzers erfolgten. Am 25. September 2017 erklärte jedoch der Bundesfinanzhof das Gassigehen zur haushaltsnahen Dienstleistung (Az.: VI B 25/17). Das bedeutet: Wer seinen Hund von einem Tierbetreuer ausführen lässt, kann die Kosten in der Steuererklärung angeben.
Entscheidend dabei ist, ob die Leistungen im Zusammenhang mit der Haushaltsführung stehen. Darunter fallen auch regelmäßig anfallende hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die üblicherweise vom Steuerzahler selbst oder anderen Haushaltsmitgliedern übernommen werden. Das trifft auch auf das Ausführen des Hundes zu, so der Bundesfinanzhof.
Eine kleine Einschränkung gibt es jedoch auch hier: Der Hundesitter muss den Vierbeiner aus dem Haushalt abholen und im Anschluss dort auch wieder abliefern.