Das Bundeswirtschaftsministerium will dafür sorgen, dass die Erdgasspeicher in Deutschland noch vor Beginn der Heizsaison bestimmte Mindestfüllstände aufweisen.
(Foto: Wingas)
Berlin Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will dafür sorgen, dass Deutschland künftig mit einem größeren Erdgasvorrat in den Winter geht. Der Gasmarkt müsse stärker reguliert werden, „damit sichergestellt ist, dass zu Beginn der Heizperiode ausreichend Gasoline in den Speichern ist“, hatte Habeck kürzlich gesagt. Mittlerweile zeichnet sich ab, wie das funktionieren könnte.
Offiziell heißt es im Ministerium, man schaue sich an, welche Lehren aus diesem Winter zu ziehen seien. Man habe „die Arbeiten aufgenommen, um die Vorsorgemechanismen weiter zu stärken“. Gespräche dazu liefen noch.
Allerdings zeichnen sich die Umrisse der geplanten Regelung bereits deutlich ab. Im Kern der künftigen Speicherregulierung steht ein Drei-Stufen-Plan. Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Plans spielt die Buying and selling Hub Europe GmbH (THE).
Sie soll in Stufe eins dafür sorgen, dass schon deutlich vor Beginn der Heizperiode ein Füllstand von zehn Prozent erreicht ist. Dazu soll das Unternehmen langfristig Gasmengen zur Einspeicherung ausschreiben, die zu einem bestimmten Zeitpunkt beschafft und gespeichert werden müssen.
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Die THE spielt eine Schlüsselrolle im deutschen Gasmarkt. Sie hat die gesetzlich definierte Funktion des „Marktgebietsverantwortlichen“ inne. Das Unternehmen ist Träger der Marktgebietsverantwortung für ganz Deutschland und muss dafür sorgen, dass Erdgasangebot und Erdgasnachfrage kontinuierlich ausbalanciert werden.
Die Aufgaben des Unternehmens sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgeschrieben. Das Unternehmen schreibt keine Gewinne, es finanziert sich aus den Netzentgelten, die die Gasverbraucher zahlen. Gesellschafter der THE sind Unternehmen wie Open Grid Europe (OGE), Gasunie Deutschland und Thyssengas.
Ab Oktober sollen die Speicher 80 bis 100 Prozent gefüllt sein
THE schreibt bereits heute sogenannte Lengthy Termin Choices (LTO) aus, um die Stabilität des Gasversorgungssystems zu gewährleisten. Die neue Aufgabe würde daran anknüpfen, würde aber vom Umfang her weit über die bisherigen Mengen hinausgehen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht das positiv. Der bereits bestehende Ausschreibungsmechanismus sollte „unkompliziert weiterentwickelt werden, um einen Beitrag zur besseren Versorgungssicherheit zu leisten“, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae dem Handelsblatt. Dabei könnten Stellschrauben wie Zeitpunkt, Höhe und Zeitraum der Ausschreibung erweitert werden.
Stufe zwei der sich abzeichnenden Regulierung sieht vor, dass die Speichernutzer – additionally etwa Gasimporteure oder Gashändler – verpflichtet werden, jeweils bis Anfang Oktober einen Speicherfüllstand von 80 bis 100 Prozent zu erreichen. Wenn auf dem Weg zu diesem Ziel bestimmte Füllstände zu bestimmten Terminen nicht erreicht worden sind, würde THE Gasoline mittels Sonderausschreibung beschaffen.
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Sollte das auch nicht zu den erwünschten Füllständen führen, würde als Ultima Ratio Stufe drei des neuen Konzepts greifen: THE würde das erforderliche Gasoline direkt selbst kaufen.
Aus Sicht der Speicherbetreiber haben die Pläne Vor- und Nachteile: Man erkenne „vernünftige Ansätze“, es gebe aber auch „Aspekte, die noch eine grundlegende Überarbeitung erfordern“, sagte Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der Initiative Energien speichern (INES), in der sich die Betreiber der Erdgasspeicher zusammengeschlossen haben.
„Die erste Stufe der Regulierung sollte von vornherein ausgebaut werden. Der Marktgebietsverantwortliche könnte bereits vor Beginn der Heizsaison deutlich größere Volumina ausschreiben“, sagt Bleschke. Im vergangenen Winter hätten zehn Prozent nicht ausgereicht.
Marktwirtschaftliche Vorsorge nicht kaputtregulieren
Sehr kritisch sieht Bleschke die geplante zweite Stufe. Sie stehe in grundsätzlichem Widerspruch zur politischen Zielsetzung einer besseren Wintervorsorge. „Wenn die Politik Mindestfüllstände ohnehin sicherstellt, dann überlassen die Marktakteure es anderen, um Kosten zu sparen. Die Speicherbuchungen würden aller Voraussicht nach zurückgehen“, warnt Bleschke.
Die Verantwortlichkeit verschiebe sich dadurch noch stärker von den Speichernutzern zum Marktgebietsverantwortlichen. Man dürfe marktwirtschaftliches Speicherverhalten nicht „kaputtregulieren“.
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