Viele Rentner fragen derzeit bei der Deutschen Rentenversicherung nach einem bestimmten Dokument für ihre Steuererklärung. Diese Mühe könnten sie sich sparen.
Mit dem Jahresende denken die ersten bereits wieder an ihre Steuererklärung. Auch viele Rentner sind verpflichtet, ihre Einkommensteuern zu erklären – und dabei offenbar etwas übereifrig.
„Unsere Kollegen in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am Servicetelefon berichten, dass sie bereits jetzt sehr viele Anrufe von Rentnern erhalten, die für die Steuererklärung eine Bescheinigung über ihre bezogene Rente benötigen“, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung t-online. Diese Bescheinigung sei für die Steuererklärung inzwischen aber nicht mehr notwendig, da alle Daten dem Finanzamt vorliegen.
Das bedeutet: Wer seine Steuererklärung macht, braucht die Daten über seine gesetzliche Rente nicht mehr in die Formulare einzutragen, da die Rentenversicherung diese bereits automatisch übermittelt hat. „Lediglich wer sich mithilfe der Steuerprogramme vorab seine Steuer ausrechnen lassen möchte, benötigt die Daten“, so Braubach weiter.
Bescheinigung für die Steuer erst ab 2024
Langes Warten am Telefon sei dafür nicht mehr nötig. Die kostenlose Bescheinigung, offiziell „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ genannt, können Rentner über den Online-Service der Rentenversicherung anfordern. Wichtig hierbei: Die Bescheinigung für die Daten des Jahres 2023 kann frühestens ab 2024 ausgestellt werden.
Einmal beantragt, wird die Bescheinigung in den Folgejahren dann automatisch jeweils bis Ende Februar zugeschickt. Beim ersten Mal müssen Sie sie unter Angabe der persönlichen Rentenversicherungsnummer unter www.eservice-drv.de beantragen. Wird die Bescheinigung für eine Hinterbliebenenrente benötigt, müssen Sie die Versicherungsnummer des Verstorbenen angeben.
Muss jeder Rentner Steuern zahlen?
Gut zu wissen
Weitere Informationen zum Thema Steuern bietet die Deutsche Rentenversicherung in der Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie können sie kostenfrei auf der Homepage der Rentenversicherung herunterladen.