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Diese Ausnahmen vom Fahrverbot sind möglich

30. April 2025
in Auto

Was trotzdem noch geht

Diese Ausnahmen vom Fahrverbot sind erlaubt – und diese nicht


Aktualisiert am 30.04.2025 – 10:50 UhrLesedauer: 2 Min.

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Gerichtsurteil mit Signalwirkung: Ausnahmen vom Fahrverbot sind möglich – aber nicht für ganze Fuhrparks. (Quelle: Christoph Hardt)

Ein Fahrverbot muss nicht immer alles verbieten. Wer beruflich auf bestimmte Fahrzeuge angewiesen ist, kann Ausnahmen beantragen – aber nicht beliebig. Die Gerichte setzen klare Grenzen.

Ein Monat Fahrverbot: Für viele ist das ein tiefer Einschnitt. Doch was, wenn der Job am Steuer hängt? Wenn das Lenkrad zum Lebensunterhalt gehört? In solchen Fällen lässt das Gesetz Ausnahmen zu. Aber nicht willkürlich. Und nicht pauschal.

Ein Mann fährt außerorts 41 km/h zu schnell. Das Amtsgericht urteilt: 320 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot für einen Monat. Doch mit einer Einschränkung: Bundeswehrfahrzeuge darf er weiterführen – beruflich bedingt.

Der Mann legt Rechtsbeschwerde ein. Und bekommt recht.

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg kassiert das Urteil. Begründung: Die Ausnahme sei zu pauschal. Ein Fahrverbot dürfe nicht für ganze Fahrzeugflotten aufgehoben werden – auch nicht für die der Bundeswehr. Zulässig seien nur Ausnahmen nach klaren Kriterien: etwa nach Führerscheinklassen (z. B. nur Pkw verboten, Lkw erlaubt) oder nach Fahrzeugtypen.

Ein Fahrverbot gilt für den Fahrer – nicht für den Fuhrpark. So das Urteil. Aktenzeichen: 1 Ws 219/21.

Wer ein Fahrverbot vermeiden oder einschränken möchte, solltefrühzeitig Widerspruch einlegen, die berufliche Notlage glaubhaft darlegen (z. B. durch Bescheinigungen) und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Die Gerichte prüfen streng – und lassen sich nicht auf großzügige Kompromisse ein.

Fahrverbote sind ein Werkzeug des Rechts – nicht der Kulanz. Wer nach Ausnahmen sucht, braucht Argumente, keine Ausreden. Und muss wissen: Der Gesetzgeber will den Verkehr schützen, nicht die Karriere retten. Wer schneller fährt, verliert – zumindest vorübergehend – das Steuer.

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