Die Bundesinnenministerin hat klar Stellung zu den Klebeprotesten bezogen. Sie fordert eine deutliche Verschärfung des Strafrechts.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Klebeaktionen radikaler Klimaschützer auf mehreren deutschen Flughäfen scharf verurteilt. Auf der Plattform X verwies sie zugleich auf eine geplante Gesetzesverschärfung, die das Kabinett im Juli beschlossen hatte. „Diese kriminellen Aktionen sind gefährlich und dumm“, schrieb Faeser.
Die Eindringlinge riskierten nicht nur ihr eigenes Leben, sondern gefährdeten auch andere Menschen. Sie bezeichnete die Aktivisten als „Chaoten“ und fügte hinzu: „Wir haben empfindliche Freiheitsstrafen vorgeschlagen. Und wir verpflichten die Flughäfen, ihre Anlagen deutlich besser zu sichern.“ Lesen Sie hier, wie die t-online-Leser die Aktion bewerten.
Kern des am 17. Juli vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs, über den noch der Bundestag entscheiden muss, ist die Schaffung einer neuen Vorschrift, die das „vorsätzliche, unberechtigte Eindringen“ unter anderem auf das Rollfeld sowie die Start- und Landebahnen unter Strafe stellt. Vor allem dann, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird.
Wer etwa einen Zaun durchschneidet und dann eine Startbahn blockiert, dem soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Auch der Versuch soll strafbar sein. Bisher wurde in solchen Fällen lediglich eine Geldbuße fällig.
Das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in den Teil des Flughafens, den die Fachleute „Luftseite“ nennen, soll künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, wenn jemand eine Waffe oder giftige Stoffe bei sich führt oder wenn es darum geht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
Die Bundesregierung will zudem die Flughafenbetreiber per Rechtsverordnung zu besseren baulichen und technischen Schutzmaßnahmen zwingen. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es dazu vor einigen Tagen, um schnell und unbürokratisch für einen besseren Außenschutz von Flughäfen zu sorgen, sei mit den Flughafenbetreibern zunächst eine Erklärung zur Selbstverpflichtung für die Verbesserung von Schutzmaßnahmen ausgehandelt worden.
Dieser Prozess sei aber letztlich am Widerstand von zwei Großflughäfen gescheitert. Deshalb habe das Ministerium nunmehr „die Abstimmung mit den Ländern zu einer Rechtsverordnung für den besseren Schutz an deutschen Flughäfen aufgenommen“. Angestrebt würden unter anderem Maßnahmen, die Zäune, Zufahrtstore und Videoüberwachungstechnik beträfen.
Auf den 13 großen deutschen Verkehrsflughäfen, zu denen München, Frankfurt und Berlin gehören, ist die Bundespolizei für die Sicherheit des Flughafengeländes verantwortlich. Außerhalb des Zauns liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Landespolizei.