Im Gazastreifen soll Berichten zufolge eine sechsköpfige deutsche Familie ums Leben gekommen sein. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft in Dortmund.
Die Staatsanwaltschaft in Dortmund hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, um Erkenntnisse zum Fall einer mutmaßlich im Gaza-Krieg getöteten deutschen Familie zu gewinnen. Die zuletzt in Dortmund wohnhafte sechsköpfige Familie soll unbestätigten Berichten zufolge bei einem Aufenthalt im Gazastreifen Ende Oktober ums Leben gekommen sein, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage.
Eine Rakete soll das Haus getroffen haben, in dem sich das Ehepaar mit seinen vier Kindern aufgehalten habe. Zuvor hatte der WDR von den aufgenommenen Ermittlungen berichtet.
Bruder berichtete von Raketenangriff
Der Staatsanwalt erläuterte zu dem Verfahren, man prüfe, ob die Familie tatsächlich zu Tode gekommen sei und welche Umstände dazu geführt hätten. Ein Bruder des Familienvaters habe angegeben, dass dieser zusammen mit seiner Ehefrau und den vier Kindern im Gazastreifen bei einem Raketenangriff getötet worden sei. Dafür gebe es bisher keine Bestätigung. Die Staatsanwaltschaft versuche nun, dazu gesicherte Erkenntnisse zu erlangen.
Die Generalbundesanwaltschaft habe keinen Anfangsverdacht für eine in ihre Zuständigkeit fallende Straftat gesehen. Sie habe den Fall daher an die Dortmunder Behörde abgegeben, da die Familie zuletzt in der Ruhrgebietsstadt gewohnt habe, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Juristen forderten Ermittlungen
Zuvor hatten Juristen der in Berlin ansässigen internationalen Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) am Dienstag ein Schreiben an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe verschickt, in dem sie strafrechtliche Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Völkerstrafrecht in Gaza fordern. Das berichtete die „Süddeutsche Zeitung“. Demnach handele es sich bei der Familie um die deutsch-palästinensische Familie Abujadallah.
In diesem Zusammenhang gebe es „gewichtige Anhaltspunkte der Begehung von Kriegsverbrechen“, die unter das deutsche Völkerstrafgesetzbuch fallen, so der ECCHR. Andreas Schüller, Programmleiter des ECCHR für Völkerstraftaten, sagte im Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“, dass deutsche Behörden bei der Tötung von Zivilpersonen dazu verpflichtet seien, unvoreingenommen zu ermitteln. „Es geht um Gleichheit im Recht. Dazu sind breit angelegte, strukturelle Ermittlungen notwendig. Wir hoffen, dass das Recht für alle Betroffenen gleichermaßen durchgesetzt wird“, so Schüller.
Auslöser des Gaza-Kriegs war das schlimmste Massaker in der Geschichte Israels, das Terroristen der islamistischen Hamas und anderer extremistischer Gruppen am 7. Oktober in Israel nahe der Grenze zu Gaza verübt hatten. Auf israelischer Seite wurden mehr als 1.200 Menschen getötet. Israel reagierte mit massiven Luftangriffen und einer Bodenoffensive. Im Gazastreifen sind seitdem nach Angaben der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde fast 20.000 Menschen getötet worden.