Mehrere Menschen protestierten am Frankfurter Flughafen gegen eine Abschiebung in den Iran. Warum der abgelehnte Asylbewerber erst einmal in Deutschland bleiben kann.
Mehrere Menschen hielten am frühen Donnerstagnachmittag Banner am Frankfurter Flughafen in die Luft, um nach eigenen Angaben gegen eine geplante Abschiebung zu demonstrieren. Das geht aus einem Video hervor, das eine Aktivistin am Donnerstag auf der Plattform X (ehemals Twitter) veröffentlichte.
Aktivistin gibt Bayern und Lufthansa Schuld
Demnach soll ein junger Mann in den Iran abgeschoben werden, wo „derzeit täglich Menschen hingerichtet“ werden, schreibt die Frau zu dem geteilten Video. Die Schuld gibt sie der bayerischen Landesregierung aus CSU und Freien Wählern. Übereinstimmenden Berichten zufolge handelt es sich bei dem Mann um einen Logistikarbeiter aus der Nähe von Augsburg. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) wurde sein Asylantrag abgelehnt, woraufhin er Anfang der Woche in Abschiebehaft musste.
Nach Angaben der Aktivistin handle es sich hiermit bereits um den fünften Menschen, den Bayern in diesem Jahr in den Iran abschiebe. Auch der Fluggesellschaft Lufthansa gibt die Frau Mitschuld an der Abschiebung. Ihr gehört der Flug an, der um 14.30 Uhr aus Frankfurt in Richtung Iran abheben soll.
Abschiebung in letzter Minute verhindert
Wie die SZ berichtet, konnte die Abschiebung tatsächlich verhindert werden. Der Flughafen Frankfurt bestätigte der Zeitung auf Nachfrage, dass sich der Mann bereits im Flugzeug nach Teheran befunden habe. Daraufhin sei er aus der Maschine in Richtung Flughafen geflüchtet. Bundespolizisten hätten den abgelehnten Asylbewerber daraufhin festgenommen. Noch am Nachmittag sei er allerdings wieder freigelassen worden, da der Haftbeschluss nur bis zum Abschiebetermin galt, wie die SZ berichtet.
Die Zeitung zitiert die Anwältin des Iraners, laut welcher der Mann möglicherweise doch noch in Deutschland bleiben könnte. Sein Fall könnte etwa von der bayerischen Härtefallkommission neu geprüft werden.
Transparenzhinweis: In der ursprünglichen Version des Artikels wurde die Verfasserin des Posts an einer Stelle fälschlicherweise als Demonstrantin bezeichnet. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.