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Das Wechselkennzeichen – für wen es sich lohnt

25. März 2024
in Auto

Das Wechselkennzeichen bietet so einige Vorteile. Für wen sich dieses besondere Nummernschild eignet und ob es auch Nachteile hat.

Das Wichtigste im Überblick


Zwei Autos teilen sich ein Kennzeichen: Was normalerweise natürlich illegal wäre, ist mit dem Wechselkennzeichen möglich. Dazu muss das Kennzeichen nur vor der Fahrt am jeweiligen Auto angebracht werden. Das Ganze funktioniert beispielsweise auch mit zwei Motorrädern – aber nicht mit einem Auto und einem Motorrad. Hier finden Sie die Vor- und Nachteile des Wechselkennzeichens im Überblick.

Das Wechselkennzeichen in Deutschland

Im Juli 2012 wurde das Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt. Die Idee dahinter: Mit einem Kennzeichen lassen sich zwei Fahrzeuge anmelden.

Wer etwa einen Zweitwagen, beispielsweise einen Oldtimer, besitzt, kann auf diese Weise das ganze Jahr über auf dieses Auto zurückgreifen. Das wäre mit einem Saisonkennzeichen nicht möglich.

Dass sich zwei Fahrzeuge ein Nummernschild teilen, bedeutet allerdings auch: Es darf immer nur eines der Fahrzeuge gefahren werden – denn das jeweils andere ist zu diesem Zeitpunkt strenggenommen abgemeldet.

Wichtig: Das Wechselkennzeichen lässt sich beispielsweise für Pkw, Motorräder und Wohnmobile nutzen. Für viele Interessierte hat die Sache aber einen entscheidenden Haken. Denn beide Fahrzeuge, die sich das Kennzeichen teilen, müssen derselben Klasse angehören. Es lässt sich also für zwei Autos nutzen oder auch für zwei Motorräder – aber nicht für ein Auto und ein Motorrad.

Für diese Fahrzeugklassen ist ein Wechselkennzeichen möglich

  • Klasse M1 (Wohnmobile sowie Pkw mit Fahrersitz und bis zu acht weiteren Sitzplätzen, also auch Oldtimer)
  • Klasse L (Leichtkraftrad, Motorrad, Trike, Quad)
  • Klasse 01 (Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht)

Innerhalb dieser Fahrzeugklassen können sich zwei Fahrzeuge ein Wechselkennzeichen teilen – jedoch nicht zwei Fahrzeuge verschiedener Klassen.

Wie sieht das Wechselkennzeichen aus?

Das Wechselkennzeichen besteht aus einem Nebenkennzeichen, das jeweils am Fahrzeug bleibt, und einem Hauptnummernschild, das vor der Fahrt am Fahrzeug angebracht werden muss.

Insgesamt erhalten Sie also sechs Teile: je zwei kleine Zusatzbleche für beide Fahrzeuge mit der Kennziffer 1 oder 2 (bleiben dauerhaft am Fahrzeug), außerdem zwei Nummernschilder. Sie werden immer an dem Fahrzeug befestigt, mit dem Sie als nächstes fahren möchten. Darauf befindet sich zusätzlich ein kleines „W“ über dem Siegel des Bundeslandes.

Ungenutztes Fahrzeug muss auf Privatgrund stehen

Nutzer des neuen Wechselkennzeichens dürfen das jeweils ungenutzte Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum parken. Es muss auf einem Privatgrundstück abgestellt werden, denn sobald es kein gültiges Kennzeichen trägt, gilt es als nicht angemeldet. Dann droht ein Bußgeld.

Kann man mit dem Wechselkennzeichen auch Geld sparen?

Kaum. Einen Steuervorteil bringt das Kennzeichen nicht: Für beide Fahrzeuge muss der volle Kfz-Steuersatz entrichtet werden. Zwar geben Versicherungen kleine Beitragsnachlässe. Davon bleibt allerdings nicht viel übrig, nachdem die anfallenden Kosten (einmalige Verwaltungsgebühren ca. 65 Euro sowie etwa 40 Euro für zwei Nummernschildsätze) bezahlt sind.

Deshalb greifen viele Autofahrer lieber zum Saisonkennzeichen: Sie wollen beispielsweise ihren Oldtimer ohnehin nur bei gutem Wetter fahren und das Auto für die übrige Zeit abmelden. In dieser Zeit müssen sie keine Steuern zahlen, weshalb das Saisonkennzeichen für sie die lukrativere Wahl ist.

Keine Ersparnis, mehr Aufwand und das ungenutzte Fahrzeug muss auf Privatgrund stehen: Wegen dieser Nachteile hat sich das Wechselkennzeichen nie durchsetzen können. Zwar ist es schon seit 2012 verfügbar, trotzdem wird das Kennzeichen nur von wenigen tausend Autofahrern genutzt.

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