In Berlin hat die Bildungssenatorin Katharina Günter-Wünsch (CDU) das Schulgesetz vorgestellt. Darin geht es unter anderem um den Religionsunterricht in den Schulen.
An Berliner Schulen wird zunächst kein verpflichtender Religionsunterricht eingeführt. Die aktuelle Legislaturperiode läuft bis zum Jahr 2026. Bis dahin reiche die Zeit nicht aus, um ein Wahlpflichtfach Religion/Weltanschauung zu entwickeln. Es müssten ein Rahmenplan erarbeitet, rechtliche Fragen geklärt und Personal ausgebildet werden. Das teilte die Berliner Bildungssenatorin Katharina Günter-Wünsch (CDU) bei einem Termin zum neuen Schulgesetz mit.
„Das ändert aber nichts an dem Ziel, das wir weiter verfolgen“, unterstrich die Senatorin. Ziel bleibe ein reguläres Wahlpflichtfach Religion. Und die ersten Pflöcke auf diesem Weg schlage man nun ein: Im neuen Schulgesetz, das zum 1. August in Kraft treten soll, werde die Verbindlichkeit des Religions- und Weltanschauungsunterrichts erhöht und gestärkt.
„Künftig wird im Schulgesetz ausdrücklich festgehalten, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften das Recht haben, entsprechenden Unterricht anzubieten“, erläuterte Günther-Wünsch. „Wenn die Nachfrage besteht und ein Träger daher diesen anbieten möchte, steht diese Entscheidung nicht zur Disposition der Schule.“ Schulen sollen laut Gesetz zudem verpflichtet werden, den Elternwillen zur Teilnahme ihrer Kinder an Religions- oder Weltanschauungsunterricht abzufragen.
Es bleibt aber dabei, dass Berliner Schülerinnen und Schüler Religions- oder Lebenskundeunterricht weiterhin freiwillig besuchen können, den nicht zuletzt Kirchen beziehungsweise im Falle der Lebenskunde der Humanistische Verband anbieten. Im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern ist das aber nicht verpflichtend. Pflichtfach ist hingegen Ethik. Die Frage des Religionsunterrichts fand Eingang in den nach der Wiederholungswahl 2023 geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD.
Die geplante Novelle des Schulgesetzes enthält eine ganze Reihe bereits seit einiger Zeit bekannter Vorhaben. So ist ein elftes Pflichtschuljahr für Schüler geplant, die zum Ende der zehnten Klasse noch keinen Ausbildungsplatz oder andere berufliche Perspektiven vorweisen können – etwa zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler seien davon betroffen. Es handele sich um einen begleiteten Übergang und verbindlicher Beratung, „um konkrete Perspektiven zu schaffen“. Die Einführung soll im Schuljahr 2024/25 beginnen.
Senat führt „Kita-Chancenjahr“ ein
Eingeführt wird ab dem Jahr 2025/26 außerdem ein „Kita-Chancenjahr“: Kinder, die nicht richtig Deutsch sprechen und bis dato nicht in einer Kita betreut wurden, müssen mindestens ein Jahr vor der Schule eine Kita oder vergleichbare Sprachförderangebote freier Anbieter besuchen.
Die Gesetzesänderung sieht auch strengere Regeln für den Übergang von Schülern von der Grundschule aufs Gymnasium vor, genauer: für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7. „Zukünftig wird aus den am Ende der Jahrgangsstufe 5 und den im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 erteilten Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache eine Summe gebildet“, so die Bildungsverwaltung. Wird der Zahlenwert von 14 überschritten, könne eine Anmeldung am Gymnasium nur erfolgen, „wenn die Eignung […] im Rahmen eines Probeunterrichts nachgewiesen wird“.