Neue Ausweisdokumente
Nach der Hochzeit: Das sollten Sie jetzt dringend tun
Aktualisiert am 28.03.2025 – 09:12 UhrLesedauer: 2 Min.
In erster Linie geht es um Liebe, in zweiter um Formalitäten. Denn was viele Frischgetraute nicht bedenken: Es werden regelmäßig neue Ausweisdokumente erforderlich.
Den Bund der Ehe eingegangen? Dann könnten Ihre Ausweisdokumente die Gültigkeit verloren haben. Und zwar immer dann, wenn sich mit der Eheschließung auch Ihr Nachname geändert hat. Darauf weist das Bundesinnenministerium (BMI) hin.
Frischvermählte sollten daher spätestens umgehend nach der Hochzeit ihr zuständiges Bürgeramt aufsuchen, um einen neuen Personalausweis mit dem geänderten Nachnamen zu beantragen. Nur so können Verbraucher sicherstellen, dass sie ihrer Pflicht zum Besitz eines gültigen Ausweisdokuments nachkommen. Wer perspektivisch auch internationale Reisen plant, gibt am besten gleich einen neuen Reisepass in Auftrag.
Zur Antragstellung auf der Behörde sollten frisch Vermählte ihre bisherigen Ausweisdokumente sowie eine Eheurkunde, einen beglaubigten Eheregisterauszug oder alternativ eine Bescheinigung über die neue Namensführung mitbringen. Zudem kann ein aktuelles, biometrisches Passfoto erforderlich sein.
Achtung: Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert, die in einem zertifizierten Studio oder direkt in der Behörde erstellt wurden.
Die Kosten für einen Personalausweis:
Die Kosten für einen Reisepass:
Gut zu wissen: Wer etwa direkt im Anschluss an die Hochzeit in die Flitterwochen fliegen möchte, kann seine neuen Ausweisdokumente laut BMI schon acht Wochen vor der Eheschließung beantragen. Das zuständige Bürgeramt händigt die neuen Pässe zwar erst aus, wenn die erforderlichen Dokumente über die Eheschließung vorgelegt werden können. So können Frischvermählte aber sicherstellen, rechtzeitig zum Reisebeginn die neuen Dokumente in den Händen zu halten.
Wichtig: Reisende sollten unbedingt darauf achten, dass sie auch bei Flugbuchung und einer möglicherweise erforderlichen Reisevoranmeldung bereits ihren neuen Namen angeben. Stimmt dieser nicht mit dem auf dem Ausweisdokument überein, kann die Fluggesellschaft die Beförderung verweigern.
Behalten Ehemann und Ehefrau jeweils ihren Geburtsnamen, müssen sie ihre Ausweisdokumente nach der Heirat nicht ändern oder neu beantragen. Sie behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Grund: Der Familienstand ist nicht Bestandteil der Passdaten.