Tipps zur Sicherheit
Das sollten Jecke an Karneval besser lassen
20.02.2025 – 07:48 UhrLesedauer: 2 Min.
Karneval ist die Zeit des Feierns – doch manche Kostüme sowie Alkohol können gefährlich werden. Worauf Jecken achten sollten, um sicher durch die närrischen Tage zu kommen.
Oche Alaaf – doch bitte ohne böse Überraschungen. Wer sich in der Karnevalszeit ins Getümmel stürzt, sollte einige Regeln beachten, um sicher zu feiern und nicht mit Bußgeldern oder gar schlimmeren Konsequenzen zu enden.
Ein Kostüm am Steuer ist grundsätzlich erlaubt, darf aber weder Sicht, Gehör noch Bewegungsfreiheit einschränken. Opulente Ganzkörperkostüme mit Kopfteil oder sperrige Masken können nicht nur das Fahren erschweren, sondern auch ein Bußgeld von 10 Euro nach sich ziehen. Behindert das Outfit andere oder führt zu gefährlichen Situationen, drohen bis zu 35 Euro Strafe.
Zudem darf das Gesicht am Steuer nicht verdeckt sein – eine Regel, die auch für Clownsmasken oder Verhüllungen gilt. Wer nicht identifizierbar ist, muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen. Allerdings sind Clownsnasen oder Gesichtsbemalungen erlaubt.
Auch das Schuhwerk spielt eine Rolle: Zwar gibt es keine expliziten Vorschriften für Privatfahrer, aber die Kontrolle über das Fahrzeug muss stets gewährleistet sein. Sperrige Faschingsschuhe oder Flipflops können problematisch sein – bei Unfällen drohen Mithaftung und Kürzungen von Versicherungsleistungen.
Karneval ohne Alkohol? Für viele unvorstellbar. Doch wer sich betrunken ans Steuer setzt, riskiert nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Schon ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Aber auch vermeintlich legale Mengen können gefährlich werden: Bereits bei 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen auftreten. Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit – mit empfindlichen Strafen bis hin zu Führerscheinentzug und MPU. Auch das Fahrrad ist keine Alternative – ab 1,6 Promille droht auch hier eine Strafanzeige, Punkte und eine mögliche MPU.
Viele unterschätzen zudem den Restalkohol am nächsten Tag. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille pro Stunde ab – wer also tief in die Nacht gefeiert hat, kann noch mittags zu viel im Blut haben. Die Konsequenzen: Bußgeld, Fahrverbot oder sogar der Verlust des Versicherungsschutzes bei einem Unfall.
Auch wer auf Alkohol verzichtet und stattdessen Cannabis konsumiert, sollte sich nicht ans Steuer setzen. Bereits ab 3,5 Nanogramm THC im Blut drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. In der Probezeit oder für Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar eine Null-Toleranz-Grenze.