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Das sind die Auszahlungstermine des Kindergeldes 2024

19. Januar 2024
in Leben

Nach Bewilligung des Antrags wird das Kindergeld monatlich zu einem bestimmten Zeitpunkt auf das Konto überwiesen. Wann genau sind die Auszahlungstermine?

Das Wichtigste im Überblick


Wenn Ihr Kindergeldantrag bewilligt worden ist, dann können Sie mit einer regelmäßigen Überweisung rechnen. Diese erfolgt jeden Monat an einem bestimmten Tag. Welcher das ist, können Sie an der Kindergeldnummer ablesen. Sie ist auf Ihren Kontoauszügen oder auf den Schreiben der Familienkasse zu finden. Den genauen Überweisungstag für den jeweiligen Monat bestimmt die Endziffer der Nummer.

Ein Beispiel für eine Kindergeldnummer

Kindergeldnummer Beispiel: 123FK835453

  • 123 ist der Code für die zuständige Familienkasse
  • FK steht für „Feste Kindergeldnummer“
  • 83545 ist die Kindergeldnummer der Familie
  • 3 ist die Endziffer, die den Tag der monatlichen Überweisung laut Tabelle bestimmt

Zur Kindergeldauszahlung 2024 ist für Sie also nur die Endziffer wichtig. In diesem Beispiel bestimmt die 3 die Auszahlungstermine für die jeweiligen Monate. Beispielsweise wird im Dezember 2024 bei einer Kindergeldnummer mit der Endziffer 3 das Geld am 9. des Monats überwiesen. Alle weiteren Auszahlungstermine können Sie unserer Tabelle (unten) entnehmen.

Je niedriger die Endziffer der Kindergeldnummer ist, desto früher im Monat bekommen Sie das Geld überwiesen.

Info: Auch bei mehreren Kindern bekommt eine Familie nur eine Kindergeldnummer zugewiesen.

Kindergeld: Auszahlungstermine Beamte und Angestellte öffentlicher Dienst

Beamte und Angestellte des öffentlichen Diensts bekommen das Kindergeld nicht von den Familienkassen ausgezahlt. Sie müssen sich stattdessen an ihre Gehalts- und Besoldungsstelle wenden. Das Kindergeld wird dann zusammen mit den monatlichen Bezügen überwiesen.

Beamte erhalten die entsprechenden Antragsformulare beim Dienstherren und können ihre Fragen mit der Personalabteilung klären.

Höhe des Kindergeldes 2024: Wie viel gibt es?

Bereits 2021 wurden die Beträge angehoben, 2023 gab es noch einmal mehr Geld. Seither bekommen Eltern 250 Euro monatlich pro Kind. Eine Staffelung nach der Anzahl der Kinder gibt es nicht mehr.

Das Kindergeld wird regulär für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt (für Kinder über 18 Jahren gelten besondere Regelungen).

Kinderzuschlag soll Familien vor Armut bewahren

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zudem die Möglichkeit, zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag zu erhalten. Dieser ist eine Ergänzungsleistung und soll verhindern, dass Familien mit Kindern in den Hartz-IV-Bezug rutschen.

Sind Eltern in der Lage, mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den der Kinder zu decken, können sie den Zuschlag beantragen. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind seit Januar 2024 monatlich 292 Euro.

Anspruch und Antrag auf Kindergeld

Der Antrag auf Kindergeld muss von einer anspruchsberechtigten Person mit Vorlage der Geburtsurkunde schriftlich beantragt werden. Dies geschieht bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dort erhält man auch die entsprechenden Vordrucke.

Hat das Kind bereits das 18. Lebensjahr überschritten, sind zudem weitere Nachweise vorzulegen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist. Im Fall der Arbeitslosigkeit des Kindes wird das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr weiter gezahlt. Bei einer Ausbildung werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert.

Bei allen Anträgen müssen die steuerlichen Identifikationsnummern des Antragstellers und des Kindes unbedingt angegeben werden. Wer seine Steuer-Identifikationsnummer vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut schriftlich anfordern.

Eine telefonische Auskunft oder Mitteilung per Mail ist nicht möglich. Die Nummer wird per Post zugesendet. Für Neugeborene erhält der Berechtigte die Steuer-Identifikationsnummer automatisch.

Kindergeld in der Ausbildung

Während einer Ausbildung können volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beziehen. Zumindest dann, wenn sie sich in einer betrieblichen Berufsausbildung oder in einem Studium befinden.

Dabei gilt eine Ausbildung als berücksichtigungsfähig, wenn diese auch ernsthaft betrieben wird. Bei einer Unterrichtszeit von zehn Wochenstunden gehen die Behörden von einer ernsthaft angestrebten Ausbildung aus. Sollte die Wochenstundenanzahl darunter liegen, muss nachgewiesen werden, dass ein entsprechender Zeitaufwand durchgeführt wurde. Beispielsweise durch praktische Übungen sowie Vor- und Nachbereitung.

Sollte sich der Auszubildende zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, wie Abitur und anschließendem Studium, kann das Kindergeld höchstens für vier Monate weitergezahlt werden.

Kindergeld beim Praktikum

Haben Praktikanten Anspruch auf Kindergeld? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Bei Minderjährigen ist der Kindergeldbezug an keine Bedingungen geknüpft, weshalb jugendliche Praktikanten in jedem Fall bis zum 18. Lebensjahr bezugsberechtigt sind. Ab Erreichen der Volljährigkeit prüft die Familienkasse, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch vorliegen.

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