Eine nicht gedeckte Lastschrift klingt zunächst harmlos, doch sie kann unangenehme Folgen haben. Gebühren und Mahnkosten lassen sich jedoch ganz einfach vermeiden.
Bei einer „geplatzten“ Lastschrift werden Sie und der Zahlungsempfänger in der Regel von der Bank informiert. Wenn Ihr Konto nicht gedeckt ist, sollten Sie sich unverzüglich mit der Bank in Verbindung setzen. Klären Sie auch mit dem Zahlungsempfänger die Zahlungsmodalitäten. Wie Sie Mahnungen und unnötige Zahlungen vermeiden können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Ist Ihr Konto nicht gedeckt und eine Lastschrift kann nicht eingelöst werden, bleibt dies in vielen Fällen nicht ohne Konsequenzen. Folgende Kosten könnten drohen:
Daueraufträge und Einzugsermächtigungen (Lastschriftmandat) sollten Sie nur erteilen, wenn Sie davon ausgehen können, dass Ihr Konto immer ausreichend gedeckt ist. Sollten zwischenzeitlich finanzielle Engpässe auftreten, sprechen Sie mit Ihrer Bank und lassen Sie sich einen Überziehungsrahmen einräumen.
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihr Konto und Ihren von der Bank eingeräumten Dispo überzogen haben und am Geldautomaten Geld abheben wollen, wird dies sofort bemerkt. Das System prüft dann direkt während des Abhebevorgangs die Kontodeckung und verweigert die Auszahlung.
Eine Sperrung Ihres Kontos ist unter anderem dann möglich, wenn Sie Ihre Schulden nicht rechtzeitig bezahlen, oder Ihr Konto oder Ihren Dispo überziehen.
Der Vollstreckungsbescheid berechtigt ein Unternehmen zur Pfändung Ihres Kontos. Später eingehende Zahlungen, zum Beispiel Ihr Gehalt, können gepfändet werden.
Vor einer Sperrung wird sich die Bank mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte es zu einer Sperrung kommen, suchen Sie das Gespräch mit der Bank, um die Sperrung so schnell wie möglich aufheben zu lassen. Unterlassen Sie auf jeden Fall böswillige E-Mails oder Beschimpfungen.
Kommt es nach einem festgelegten Verfahren (Lastschriftabkommen) zu einer Rücklastschrift, dient dies zu Ihrem Schutz als Kontoinhaber. Denn: Dadurch soll Missbrauch verhindert werden. Es muss also nicht immer ein Konto sein, das nicht gedeckt ist. Auch diese Gründe können vorliegen:
Als Kontoinhaber können Sie einer Lastschrift widersprechen, indem Sie eine Rücklastschrift durchführen. Der Zahlungsempfänger wird darüber informiert. Sie müssen eine Rücklastschrift nicht begründen – vorausgesetzt, sie wird innerhalb der Frist abgewickelt.
Eine Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen zurückbuchen, nachdem Ihr Konto belastet wurde. Eine längere Frist greift, wenn Sie erst gar kein Lastschriftmandat erteilt haben. In diesem Fall bleiben Ihnen 13 Monate Zeit, um ungenehmigte Lastschriften zurückzubuchen.