Mit einem weiteren Gesetzespaket will die Bundesregierung die Rente sichern. Wir erklären, was genau geplant ist und ob das ausreicht.
Das Wichtigste im Überblick
Wer arbeitet, zahlt Geld ein, wer im Ruhestand ist, bekommt Geld ausgezahlt – so funktioniert seit Jahrzehnten das gesetzliche Rentensystem. Die Einnahmen werden direkt wieder ausgegeben. Doch von „funktionieren“ kann eigentlich schon länger keine Rede mehr sein, schließlich braucht es zusätzlich einen Steuerzuschuss von mehr als 100 Milliarden Euro, damit die Rentenversicherung all ihre Ausgaben decken kann. Tendenz steigend.
Die Bundesregierung will deshalb Reformen auf den Weg bringen und an diesem Dienstag ein entsprechendes Gesetzespaket vorstellen. Wir zeigen, was dieses Rentenpaket II enthalten soll, welche Folgen die Pläne für Rentner und Beitragszahler haben und ob die Rente damit jetzt gerettet ist.
Was wird im Rentenpaket II stehen?
Schon vor der Vorstellung des Gesetzesentwurfs sind die meisten inhaltlichen Punkte bekannt. So soll zum einen die Grundlage für das Generationenkapital gelegt werden, früher unter dem Namen „Aktienrente“ bekannt; zum anderen soll das Rentenniveau bei 48 Prozent festgeschrieben werden, die Haltelinie für den Beitragssatz soll hingegen fallen.
Bisher ist geregelt, dass der Rentenbeitrag der Arbeitnehmer bis 2025 nicht über 20 Prozent des Bruttolohns steigen darf. Ab 2025 wären also höhere Beiträge gesetzlich möglich. Auch für das Rentenniveau reichen die Vorschriften aktuell bis zum Jahr 2025. Das Rentenpaket II sieht nun vor, diese bis 2029 beizubehalten. Das Rentenniveau dürfte dann weitere vier Jahre nicht unter 48 Prozent sinken.
Das Rentenniveau gibt an, wie sich die durchschnittliche Rente im Vergleich zum durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers verhält. Je stärker es sinkt, desto stärker fällt die Rentensteigerung hinter die Entwicklung der Löhne zurück (mehr dazu hier). Direkte Rückschlüsse auf die eigene individuelle Rente lassen sich aus dem Rentenniveau aber nicht ziehen.
Während die Pläne für den Beitragssatz und das Rentenniveau nichts am bestehenden System ändern, ist das Generationenkapital eine echte Neuheit. Denn es ergänzt die bisherige Umlagefinanzierung um eine teilweise Kapitaldeckung. Soll heißen: Die Regierung nimmt jedes Jahr Geld in die Hand, um es in Wertpapiere zu investieren. Die Erträge sollen dann eingesetzt werden, um die Rente mitzufinanzieren.
Was wird nicht im Rentenpaket stehen?
Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters wird ausdrücklich nicht im Rentenpaket enthalten sein. Auch an den Möglichkeiten, mit oder ohne Abschlag vorzeitig in Rente zu gehen, will die Ampelkoalition nicht rütteln.
Das Vorhaben, auch Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, ist ebenfalls nicht Teil des Gesetzespakets. Dazu ist nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ein eigener Gesetzesentwurf in Arbeit.
Steigt jetzt mein Rentenbeitrag?
Jein. Das Rentenpaket II hat kurzfristig erst einmal keine Auswirkungen auf den Rentenbeitrag, da die neuen Regelungen erst die Zeit nach 2025 betreffen. Trotzdem ist nach aktuellem Stand noch Luft nach oben: Denn der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent, gesetzlich möglich sind bis 2025 bis zu 20 Prozent. Danach steht es jeder Regierung offen, auch höhere Beitragssätze festzulegen.
Allerdings hat die Rentenversicherung in einer Modellrechnung ermittelt, dass der Beitragssatz bis 2027 stabil bleiben und erst 2030 auf rund 20 Prozent steigen müsste, um das Rentenniveau von 48 Prozent zu sichern. Doch das galt, bevor die Ampel angekündigt hat, den Bundeszuschuss um jährlich 600 Millionen Euro zu kürzen.
Nun warnt die Rentenversicherung davor, dass der Beitragssatz dadurch früher und schneller steigen dürfte als bisher angenommen (mehr dazu hier). Den Rentenbeitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber hälftig.
Erhöht das Generationenkapital meine Rente?
Nein. Dafür hätte man das Generationenkapital so aufsetzen müssen, wie es die FDP ursprünglich in ihrem Modell der Aktienrente vorgesehen hatte. Statt den Kapitalstock allein aus Haushaltsmitteln zu finanzieren, hätte man auch einen Teil der Rentenbeiträge in den Fonds stecken müssen. So wie es beispielsweise die Schweden machen.