Parallel zum Haushalt hat die Regierung auch Maßnahmen für einen Wirtschaftsaufschwung erarbeitet. Unter anderem soll es Anreize für Ältere geben, länger zu arbeiten. Reicht das aus, damit die FDP dem schon fertigen Rentenpaket II im Bundestag zustimmen kann?
Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung Arbeit im Alter attraktiver macht, indem sie die Sozialbeiträge für Menschen im Rentenalter streichen will. Das ist ein sehr wichtiger Schritt, der dazu führen wird, dass effektiv das Renteneintrittsalter flexibler wird.
Also wird Ihre Fraktion dem Rentenpaket II zustimmen?
Das Rentenpaket II mit dem Generationenkapital ist verabredet und es ist fertig. Unsere Voraussetzung für eine Zustimmung war stets, dass es für künftige Generationen auch finanzierbar ist. Diesen Voraussetzungen kommen wir mit den jetzigen Beschlüssen der Regierung ein gutes Stück näher. Ich kann mir deshalb gut vorstellen, dass das Rentenpaket II in diesem Jahr den Bundestag passieren wird.
Beim Bürgergeld sollen Langzeitarbeitslose eine Prämie bekommen, wenn sie eine Arbeit aufnehmen. Wie viel lässt sich dadurch beim Bürgergeld potenziell einsparen?
Das lässt sich erst beziffern, wenn wir den Haushaltsentwurf kennen. Klar ist aber: Eine solche Bürgergeldreform kann einen enormen Effekt haben, nicht zuletzt für die Staatsfinanzen. Wenn Menschen aus dem Bürgergeld herauskommen, profitieren alle: Der Einzelne, weil er einen Job hat und damit mehr Geld, die Sozialkassen, die dadurch Einnahmen statt Ausgaben haben, und der Fiskus, der zusätzliche Steuereinnahmen generiert. Das ist eine Win-Win-Win-Situation.
Um den Haushalt aufzustellen, bedient sich die Regierung einiger Tricks, vor allem dem, Zuschüsse des Bundes an die Bahn und an die Autobahn-GmbH umzuwandeln in Darlehen. Wie finden Sie das?
Das sind keine Tricks. All das findet im Rahmen der Schuldenbremse statt.
Kritiker wenden ein: Die Regierung stellt damit Schattenhaushalte auf, nur um ein Aussetzen der Schuldenbremse zu vermeiden.
Nein, ganz und gar nicht. Der Bund hat die Aufgabe, die Schienen- und Straßeninfrastruktur zu finanzieren. Wenn er dazu den zuständigen Staatsfirmen Darlehen gibt, ist das völlig legitim. Und wenn diese Staatsunternehmen ihrerseits Einnahmen generieren, wie etwa die Bahn über Ticketverkäufe oder die Autobahn-GmbH durch die Erlöse der Lkw-Maut, dann zählen die Schulden für entsprechende Darlehen nicht in die Schuldenbremse hinein, weil den Ausgaben Einnahmen gegenüberstehen.