Im Laufe der Jahre können die Buchstaben und Zahlen auf den Nummernschildern verblassen. Darf man die Schilder nachzeichnen oder muss man neue Schilder kaufen?
Mit der Zeit verblassen die Buchstaben und Zahlen auf den Nummernschildern. Kann eigenmächtiges Nachschreiben rechtliche Konsequenzen haben? Was erlaubt ist und was bei verblassten Nummernschildern zu tun ist.
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gibt keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob das Nachzeichnen mit einem Stift erlaubt oder verboten ist. In Paragraph 10 der FZV heißt es lediglich, dass die Buchstaben und Ziffern „in schwarzer Schrift auf weißem, schwarz umrandetem Grund anzubringen“ und nicht zu beschmutzen sind.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt in Paragraph 22 unter dem Stichwort „Kennzeichenmissbrauch“, dass das Kennzeichen nicht verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt werden darf. Fahrzeughalter müssen also mit einem Bußgeld rechnen, wenn das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist oder manipuliert wurde.
Der TÜV Nord warnt: Das Nachziehen mit einem Stift, das Übermalen mit schwarzer Farbe oder das eigenmächtige Anbringen von Folien kann im schlimmsten Fall als Kennzeichenmissbrauch oder sogar als Urkundenfälschung gewertet werden. Auch bei der Hauptuntersuchung werden die Prüfer einen entsprechenden Mangel beanstanden.
Verblasste Schilder müssen bei einer amtlichen Zulassungsstelle oder einem zugelassenen Schilderhersteller neu hergestellt werden. Dies sind in der Regel:
Die Kosten für ein neues Nummernschild können je nach Anbieter und Region variieren. In der Regel liegen die Preise für ein Standardkennzeichen jedoch zwischen 15 und 30 Euro pro Stück.