Spektakuläre Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts: Die Steakhaus-Erbin Christina Block erleidet eine herbe Niederlage.
Christina Block muss die in der Silvesternacht aus Dänemark entführten Kinder wieder an den Vater zurück geben. Das entschied am Freitag das Hanseatische Oberlandesgericht.
Der zuständige Familiensenat kam nach einem Antrag des Vaters zusammen und erließ am Freitag eine einstweilige Verfügung, die die Mutter zur Herausgabe der Kinder verpflichtet.
„Dieser Eilmaßnahme liegt die Einschätzung zugrunde, dass eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder aktuell am besten entspreche“, schrieb das Gericht in einer Mitteilung.
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