• Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns
Samstag, Juni 21, 2025
NEWSLETTER
Deutsch City
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
Deutsch City
Home Digital

Chatbot bei der Arbeit: Wann das Tool genutzt werden darf

29. Januar 2024
in Digital

Brauchen Sie manchmal auch ewig für eine einzige E-Mail? Vielleicht hat der Chatbot eine schnelle Lösung. Aber dürfen Beschäftigte solche Hilfsmittel nutzen?

Sie kann Personalern beim Sichten von Bewerbungsunterlagen helfen, in kürzester Zeit ein Gerichtsgutachten erstellen oder Fehler im Programmcode finden: Künstliche Intelligenz (KI) kann in der Arbeitswelt bei vielen Tätigkeiten unterstützen.

Frei zugängliche KI-Tools wie etwa ChatGPT sind in den vergangenen Monaten populär geworden. Dürfen Beschäftigte sich von ihnen bei der Arbeit unterstützen lassen?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Angestellte dürfen für Arbeitsaufgaben alle Hilfsmittel nutzen, die ihnen im Betrieb zur Verfügung stehen, wie der Bund-Verlag auf seiner Webseite informiert. Wer etwa Texte, Unterlagen oder Präsentationen erstellen muss, darf auf Handbücher, Informationen aus Datenbanken oder eben Chatbots zurückgreifen.

Ist der Zugriff eingeschränkt?

Als Einschränkung gilt: Die Hilfsmittel sollten aktuelle und zutreffende Ergebnisse liefern, bei der Nutzung dürfen keine vertraulichen Informationen übertragen werden. Und: Wer mithilfe von Algorithmen Arbeitsleistungen erstellt, sei für die Ergebnisse eigenständig verantwortlich, heißt es in dem Beitrag weiter.

Unternehmen haben aber auch die Möglichkeit, den Zugriff auf ChatGPT zu sperren oder zu begrenzen. In einem solchen Fall müssten Beschäftigte davon ausgehen, dass die Nutzung unzulässig ist.

Wer dann stattdessen private Geräte für den Zugang zu den im Unternehmen gesperrten KI-Tools nutzt, müsse unter Umständen mit Sanktionen rechnen, so der Bund-Verlag. Etwa, wenn vertrauliche Informationen „aus der betrieblichen Sphäre in die private Sphäre“ überführt werden.

Next Post

Deutschland fährt immer weniger Auto

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.

No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.