Der Anbau von drei Cannabispflanzen pro Person soll ab April auch in Deutschland möglich sein. Allerdings gibt es eine wichtige Vorgabe zu beachten.
Zum 1. April wird Cannabis voraussichtlich im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen sollen dann für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs für den nicht kommerziellen Anbau möglich werden. Für die praktische Umsetzung sind zahlreiche Regeln und Vorgaben vorgesehen.
Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was ist konkret geplant?
In Deutschland standen Besitz und Handel der Droge, die aus der Cannabispflanze gewonnen wird, bislang unter Strafe. Das soll sich nun ändern:
- Für Volljährige ist der Besitz von 25 Gramm im öffentlichen Raum künftig erlaubt.
- Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen. In der eigenen Wohnung dürfen darüber hinaus maximal 50 Gramm Cannabis aufbewahrt werden.
- In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen – pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei 18- bis 21-Jährigen dürfen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von zehn Prozent des berauschenden Tetrahydrocannabinol (THC) sein.
Ziel sei, Konsum und Zugang für informierte Erwachsene sicherer zu machen, indem die Weitergabe verunreinigter Substanzen unterbunden und der Schwarzmarkt eingedämmt würden. Das erreiche man durch Schaffung legaler Alternativen. Aufklärung, Prävention, Kinder- und Jugendschutz seien „der rote Faden in dem Gesetz“, sagte Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Cannabis zu Hause anbauen: Höchstmenge beachten
Die Regel zum Eigenanbau und der Höchstmenge Cannabis, die Sie zu Hause lagern dürfen, kann allerdings zu Missverständnissen führen. Denn pro Cannabispflanze könne man mit einem Ertrag von bis zu 100 Gramm rechnen, erklärt Buddix Zierden vom Cannabis Social Club Düsseldorf dem WDR. Wer drei Pflanzen auf einmal hochzieht, sitzt dann möglicherweise auf 300 Gramm Cannabis, also den getrockneten Blüten der Pflanze. Erlaubt sind aber nur 50 Gramm in privaten Haushalten.
Was über diese 50 Gramm hinausgeht, muss sofort vernichtet werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen zudem gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden – etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.
Was ist Cannabis und wie wirkt es?
Zum Hintergrund: Hanf ist die Grundpflanze, aus der später das Cannabis hergestellt werden kann, auch Marihuana genannt. Unterschieden wird zwischen männlichem und weiblichem Hanf. Beide Pflanzen enthalten sogenannte Cannabioide: CBD und THC. Aber nur das THC (Tetrahydrocannabinol) besitzt eine psychoaktive, berauschende Wirkung.