Die Bundesregierung hat Revision gegen ein wichtiges Klimaurteil eingelegt, das sie zur Vorlage wirksamer Klimaschutzprogramme für die Bereiche Verkehr und Gebäude verpflichtet. Umweltverbände reagierten empört.
Ein Gerichtsurteil verpflichtet die Bundesregierung zur Vorlage wirksamer Klimaschutzprogramme. Diese hat nun aber Revision gegen das wichtige Klimaurteil eingelegt, wie das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium am Montag auf Anfrage in Berlin bestätigte. Dabei geht es um eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG), das die Regierung zur Vorlage von Klimaschutzprogrammen für die Bereiche Verkehr und Gebäude verpflichtet. Umweltverbände reagierten empört auf die Regierungsentscheidung.
Das OVG hatte im November in mehreren Verfahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Umweltverbands BUND Recht gegeben. Die DUH wertete das nun erfolgte Einlegen der Revision als „unverantwortliches und skandalöses Verhalten“, mit dem die Ampel-Koalition ihre Wahlversprechen breche, weiterhin geltendes Recht missachte und die Klimakrise anheize.
Die Ampel „spielt auf Zeit“
Die Organisation äußerte sich aber zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz bestätigen werde. Zudem befreie das Revisionsverfahren die Regierung nicht von der Verpflichtung, das geltende Klimaschutzgesetz einzuhalten, betonten DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz und Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
„Die Ampel verweigert die für den Klimaschutz notwendigen Maßnahmen und spielt weiter auf Zeit“, warf auch der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt der Regierung vor. Grund sei offensichtlich, dass der Regierung ein Konzept dafür fehle, wie sie die geltenden Klimaziele einhalten wolle. Durch das Abwarten werde jedoch, „der Handlungsdruck nicht geringer“ sondern „er steigt“. „Wegducken“ sei im Kampf gegen die Klimakrise kein erfolgreiches Konzept.
„Die Revision ist fatal, weil wir dadurch Zeit verlieren“, erklärte auch die Geschäftsleiterin Politik des Dachverbands Klima-Allianz, Stefanie Langkamp. Die Bundesregierung bürde durch ihr Nichtstun „kommenden Generationen eine zu hohe Reduktionslast auf“. „Je länger die Ampel mit effektiven Maßnahmen wartet, desto mehr Geld kostet es den Staat und die Menschen in Zukunft“, warnte Langkamp weiter.
„Die übergeordneten Klimaziele lassen sich nicht mit Revisionen erreichen“, erklärte WWF-Klimachefin Viviane Raddatz. Dafür brauche es „eine ambitionierte Klimapolitik eben auch in den Sektoren Gebäude und Verkehr“. Statt dafür effektive Maßnahmen umzusetzen, vergeude die Regierung jedoch lieber „Energie für einen neuen Prozess“.
Der Rahmen müsse klar abgesteckt werden
Hintergrund des Streits ist die verbindliche Vorgabe im geltenden Klimaschutzgesetz, beim Überschreiten der darin enthaltenden Sektorziele Sofortprogramme vorzulegen, um den Missstand zu beenden. Dies war zuletzt mehrfach in den Bereichen Gebäude und vor allem Verkehr der Fall. Zwar hat die Bundesregierung eine Reform des Gesetzes auf den Weg gebracht, das diese Verpflichtung nicht mehr enthält. Das neue Gesetz wurde jedoch bislang nicht verabschiedet und die Änderung würde auch nicht rückwirkend gelten.
Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium begründete das Einlegen der Revision damit, dass es um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung gehe, die höchstrichterlich geklärt werden sollten. „Der klimapolitisch notwendige und gesellschaftlich verantwortbare Handlungsrahmen für den Klimaschutz muss klar und rechtssicher abgesteckt werden“, teilte ein Sprecher mit. Die Regierung hat demnach nun bis zum 2. April Zeit, um eine Begründung ihrer Revision einzureichen.
Unabhängig davon bleibe die Regierung aufgrund des Klimaschutzgebots im Grundgesetz verpflichtet, „der Klimakrise mit der größtmöglichen Entschlossenheit entgegenzutreten, auch um die Freiheit zukünftiger Generationen zu schützen“, betonte der Sprecher weiter. Dabei bestehe allerdings noch Handlungsbedarf, räumte er ein, zumal auch die Zielverfehlungen der Vorjahre ausgeglichen werden müssten. Entsprechende Maßnahmen hierfür seien etwa im Gebäudebereich aber auch bereits eingeleitet worden, seien aber nicht sofort wirksam.
Mitte März legt das Umweltbundesamt UBA die Emissionsdaten für das Jahr 2023 vor. Auch hier ist nach Darstellung des Umweltbundesamts erneut eine Überschreitung der Zielwerte für Gebäude und Verkehr zu erwarten.