Zum 1. April sollen Haschisch und Marihuana mit vielen Vorgaben legal werden. So haben es Bundestag und Bundesrat beschlossen. Doch viele Politiker stellen sich der Legalisierung entgegen.
Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis kann wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April in Kraft treten. Vor der Abstimmung des Bundesrats am Freitag warnten Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Bundesländer in der Länderkammer zwar eindringlich vor negativen Folgen des Gesetzes – eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses kam in der Abstimmung aber nicht zustande.
Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern hätte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert.
Merz bekräftigt Widerstand der Union
CDU-Chef Friedrich Merz bekräftigte vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrats den Widerstand der Union. „Ich hoffe, dass die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen und das Cannabis-Gesetz dort bleibt und dort nie wieder herauskommt“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
„Sollte der Bundesrat gegen den Willen der Union stattdessen grünes Licht für die Legalisierung geben, wäre das eine fatale Fehlentscheidung.“ Merz warnte vor massiven Auswirkungen auf die Gesundheit insbesondere junger Menschen. Zudem müssten Tausende abgeschlossene Strafverfahren neu aufgerollt werden.
Die Union will im Fall einer Regierungsübernahme 2025 die Legalisierung von Cannabis sogar kippen. „Nach einer Regierungsübernahme würde die Union das Gesetz umgehend rückgängig machen“, sagte CDU-Chef Friedrich Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Eine Verfassungsklage dagegen habe „vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg“.
Haseloff warnt vor Todesfällen
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat vor mehr Todesfällen im Zusammenhang mit der geplanten Legalisierung von Cannabis gewarnt. „Es wird mehr Todesfälle als bisher geben, die mittelbar mit dem riskanten Cannabis-Konsum zusammenhängen“, sagte er.
„Seien es mehr Verkehrstote, weil Cannabis-Konsumierende trotz der vorgesehenen Grenzwerte am Verkehr teilnehmen, seien es (…) in einigen Jahren mehr Krebstote, weil Cannabis häufig mit Tabak konsumiert wird oder seien es mehr Drogentote, für die Cannabis eben doch eine Einstiegsdroge gewesen ist.“
Kontrolle durch Polizei fraglich
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bekräftigte die Drohung der Unions-Innenminister mit einer Klage. Man müsse zwar erst einmal abwarten, ob nun der Vermittlungsausschuss angerufen werde und was dann dort herauskomme, vorher habe eine Klage keinen Sinn, sagte Herrmann der Deutschen Presse-Agentur in München. Wenn aber schon der Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen erklärt habe, dass das deutsche Gesetz gegen internationale Verträge verstoße, dann müsse dem auf jeden Fall nachgegangen werden. Herrmann räumte allerdings ein, es sei keine ganz einfache Frage, wie das Ganze am Ende dann vor Gericht gebracht werden könnte.
Herrmann hält das Gesetz auch für praktisch nicht umsetzbar. „Was kann eigentlich wo überhaupt kontrolliert werden“, fragte der CSU-Politiker. Als Beispiele nannte er Vorgaben, wie viele Pflanzen jemand zu Hause in seinem Wohnzimmer haben dürfe, oder die Abstandsregelungen zu Schulen und Kindergärten beim Konsum. „Sollen die Polizisten jetzt den Abstand messen?“, fragte Herrmann. Das sei alles weltfremd und unpraktikabel.
Nur Volljährige dürfen konsumieren
Die Bundesregierung bekräftigt in der Erklärung, dass eine vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sein sollen, aus Gerechtigkeitsgründen geboten sei. Aus den Ländern waren Sorgen vor einer Überlastung der Justiz wegen anfallender Fallprüfungen laut geworden.
Nach dem vom Bundestag im Februar beschlossenen Gesetz soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum legal werden. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.
Erlaubt werden sollen auch nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung unter anderem dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.