Den ersten Betrug beging Martina R. bereits am ersten Arbeitstag: Sie setzte einfach ihr Gehalt um 1.000 Euro hoch. Jetzt stand die Büro-Managerin vor Gericht.
Weil sie als Office-Managerin einer Immobilienfirma rund 130.000 Euro auf eigene Konten überwiesen hatte, ist eine 49-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach die Frau am Mittwoch des gewerbsmäßigen Betrugs in 25 Fällen schuldig.
„Es musste immer das Teuerste sein“, versuchte sich Martina R. vor Gericht zu erklären. „Ich kompensiere viel über Geld.“
Dabei hatte die Betriebswirtin eigentlich einen Neuanfang geplant, als sie im Mai 2023 in der Charlottenburger Immobilienfirma anfing. Sie war zuvor bereits wegen Betrugs in Baden-Württemberg und Berlin verurteilt worden, hatte elf Vorstrafen gesammelt und insgesamt rund zwei Jahre in Haft verbracht.
Berliner Büro-Managerin wollte „mithalten“
Für ihre zwei erwachsenen Töchter habe sie Studiengebühren und Unterkünfte zahlen müssen, der Ex-Mann zahlte nicht, zitierte der „Tagesspiegel“ aus der Aussage von Martina R. Trotzdem hätte ihr Gehalt eigentlich gereicht. Aber ihre neue Chefin sei bildschön und reich gewesen, da habe sie „mithalten“ wollen.
Bereits am ersten Arbeitstag in der neuen Firma wurde sie rückfällig: Gegenüber dem Lohnbüro der Firma gab sie für sich ein um 1.000 Euro höheres Bruttogehalt an als vertraglich abgemacht war. Die vereinbarten 4.000 Euro brutto fälschte sie auf 5.000 Euro.
Doppelbuchungsmasche: Überweisungen auf eigene Konten
Dieser Schritt fiel erst einige Monate später auf, Martina R. erhielt die Kündigung. Kurz darauf bemerkte ihre Firma, dass sich die Büro-Managerin noch in weit größerem Maßstab bedient hatte: Die Frau hatte laut Anklage zwischen Mai und September 2023 bereits bezahlte Rechnungen den Geschäftsführern erneut zur Zahlungsfreigabe vorgelegt.
Die Betrugsserie durch Doppelbuchungen begann den Ermittlungen zufolge nur eine Woche nach ihrem ersten Arbeitstag in der Immobilienfirma. Bei dem Schwindel habe sie behauptet, die erste Überweisung habe wegen technischer Defekte nicht ausgeführt werden können. Die schließlich auf ihre eigenen Konten transferierten Beträge lagen Ermittlungen zufolge zwischen knapp 900 Euro und rund 9.400 Euro.
„Es tut mir sehr leid“
Die 49-Jährige wurde vor drei Monaten festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. „Es tut mir sehr leid“, erklärte sie vor Gericht. Sie könne sich „nicht wirklich erinnern, wie es zu den Taten kam“. Sie wolle in einer Therapie aufarbeiten, „warum ich immer auf das Schema Betrug zurückgreife“. Sie habe „nie nein sagen können, wenn es um die Kinder ging“.
Die Staatsanwältin hatte auf eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren plädiert. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Strafantrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.