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Home Politik

BSW scheitert vor Bundesverfassungsgericht: Klagen zur Bundestagswahl

3. Juni 2025
in Politik

Klagen wegen Bundeswahlrechts

BSW scheitert vor Bundesverfassungsgericht


Aktualisiert am 03.06.2025 – 13:22 UhrLesedauer: 1 Min.

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Sahra Wagenknecht: Ihre Partei hatte mit zwei Klagen keinen Erfolg. (Quelle: Sören Stache/dpa/dpa-bilder)

Das BSW ist mit seiner Verfassungsklage zum Bundeswahlgesetz in Karlsruhe gescheitert.

Die Klagen richteten sich gegen den Bundestag und betrafen die Ausgestaltung des Bundeswahlrechts. Das BSW bemängelte insbesondere das Fehlen einer rechtlich gesicherten Einspruchsmöglichkeit bei einem knappen Verfehlen der Fünfprozenthürde sowie die Regelungen zur Parteienreihenfolge auf dem Stimmzettel. Die Partei berief sich dabei auf eine Verletzung der Chancengleichheit.

Konkret ging es um Folgendes: Bei der Bundestagswahl 2024 erhielt das BSW letztlich 4,981 Prozent der gültigen Zweitstimmen und scheiterte damit knapp an der Fünfprozenthürde. Für Aufsehen sorgte am Wahlabend, dass zunächst von nur 4,97 Prozent die Rede war – später kamen jedoch über 4.000 Stimmen hinzu, wodurch das Endergebnis noch knapper ausfiel. Mehr zu den Umständen der zusätzlichen Wahlstimmen lesen Sie hier.

Die Partei warf dem Bundestag daraufhin vor, im Bundeswahlgesetz keine Regelung für solch einen knappen Fall vorgesehen zu haben. So habe es keine rechtliche Möglichkeit gegeben, eine Neuauszählung der Stimmen zu verlangen.

In der Mitteilung des Verfassungsgerichts heißt es dazu nun: „Die Antragstellerin hat die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit nicht hinreichend substantiiert begründet.“

Bedauern oder begrüßen Sie das Scheitern des BSW an der Fünfprozenthürde? Schreiben Sie eine E-Mail an Lesermeinung@stroeer.de. Bitte nutzen Sie den Betreff „BSW“ und begründen Sie.

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