Bei Blaulicht und Sirene muss es schnell gehen: ab an den Straßenrand – oder auch mal über die rote Ampel? Welche Regeln im Notfall gelten.
Wenn sich Blaulicht und Sirene anrücken, müssen alle anderen Platz machen. So steht es in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Aber was genau sollte man dann tun?
Sobald klar ist, woher das Fahrzeug kommt, sollte man am rechten Fahrbahnrand langsamer fahren oder notfalls anhalten, um die Fahrbahn nicht zu blockieren. Wenn das Auto durch eine Engstelle nicht hindurchpasst, sollte man bis zur nächsten Ausweichmöglichkeit fahren und dort warten. Wichtig: Blinken Sie beim Ausweichen, um anderen Verkehrsteilnehmern die Orientierung zu erleichtern. Wer nicht ausweicht, muss mit einem Bußgeld von mindestens 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen, denn durch das Fehlverhalten können im schlimmsten Fall Menschenleben gefährdet werden.
Wie man am besten ausweicht
Nicht immer ist sofort klar, aus welcher Richtung die Sirene kommt. Dann sollte man nicht hektisch reagieren oder abrupt bremsen, da dies zu Unfällen führen und das Einsatzfahrzeug behindern kann.
Fragen Sie sich stattdessen: Woher kommt das Signal? Wohin wird das Einsatzfahrzeug fahren? Auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmenden kann Hinweise geben: Wenn sie beispielsweise nach rechts ausweichen, könnte das Einsatzfahrzeug von links kommen.
Wenn es die Verkehrssituation erlaubt, kann auch angehalten werden, um sich zu orientieren. Auf Autobahnen und anderen mindestens zweispurigen Straßen ist es Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden (Fahrer auf der linken Fahrspur nach links, alle anderen nach rechts). Es kann auch sinnvoll sein, auf eine Abbiegespur auszuweichen oder Gas zu geben, um eine Kreuzung schnell zu räumen. Die Reaktion muss jedoch immer der Verkehrssituation und den örtlichen Gegebenheiten angepasst sein.
Achtung: In einigen Fällen nutzen Einsatzfahrzeuge den Gegenverkehr, um schneller voranzukommen.
Darf man notfalls eine rote Ampel überfahren?
In Notfällen darf man gegen Verkehrsregeln verstoßen, zum Beispiel bei Rot über die Ampel fahren – oder auch mal schneller als erlaubt. Allerdings nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, Platz für das Einsatzfahrzeug zu schaffen. Und: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dabei nicht gefährdet werden.
Das höhere Tempo ist dann natürlich nur für die erforderliche Zeit erlaubt. Sobald eine Ausweichmöglichkeit besteht, muss sie genutzt und die Geschwindigkeit wieder reduziert werden.
Das Überfahren einer roten Ampel wegen Blaulicht im Rückspiegel wird in der Regel nicht geahndet. Es wird jedoch empfohlen, sich Notizen über das Einsatzfahrzeug, die Organisation und gegebenenfalls das Kennzeichen zu machen. Denn Einsatzfahrten werden dokumentiert und können auf Anfrage eingesehen werden. So lässt sich gegebenenfalls nachweisen, dass Sie aus gutem Grund gehandelt haben.
Auch nachdem das Einsatzfahrzeug vorbeigefahren ist, sollten alle Autofahrer besonders aufmerksam sein, da sich möglicherweise mehrere Autos gleichzeitig wieder in ihre Spur einordnen müssen. Außerdem kann ein weiteres Einsatzfahrzeug folgen, das ebenfalls Platz benötigt.