Wie lange ist der Fahrschulunterricht bei Ihnen her? Würden Sie heute überhaupt noch einen Führerschein der Klasse B bekommen? Testen Sie Ihr Wissen!
Die Fahrerlaubnisprüfung stellt die Befähigung einer Person fest, ein Kraftfahrzeug oder Motorfahrzeug zu führen. Bei erfolgreichem Bestehen der Fahrausbildung wird eine Zulassung zum Straßenverkehr, der Führerschein, ausgestellt. Je nach Fahrerlaubnisklasse müssen Prüflinge eine theoretische Prüfung ablegen sowie in den meisten Fällen eine praktische Prüfung.
Die theoretische Führerscheinprüfung im Überblick
Abgefragt werden in der Theorieprüfung Inhalte aus verschiedenen Themenkomplexen. Diese sind:
- Gefahrenlehre
- Verhalten im Straßenverkehr
- Vorfahrt
- Vorrang
- Verkehrszeichen
- Umweltschutz
- Betriebsvorschriften
- Technik
- persönliche Fahreignung und -befähigung
Die für die Prüfung entscheidenden Fragen setzen sich aus dem Grundstoff, der für alle Fahrerlaubnisklassen relevant ist, sowie dem für jede Fahrzeugklasse spezifischen Stoff zusammen. Dass die Fragen unterschiedlich für die Sicherheit im Straßenverkehr gewichtet werden, spiegelt sich auch in der Bewertung wieder. So werden sie mit zwischen zwei bis fünf Fehlerpunkten versehen.
Wer einen Führerschein der Klasse B (Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 kg) machen möchte, darf sich im theoretischen Teil der Prüfung maximal zehn Fehlerpunkte erlauben. Sind es mehr Fehler oder beantwortet er zwei Fragen, die mit jeweils fünf Fehlerpunkten eingestuft wurden, hat er die Prüfung nicht bestanden. Durchgefallene Fahrschüler dürfen die Theorieprüfung in der Regel bereits nach je zwei Wochen, gegen eine zusätzliche Gebühr, wiederholen.
Wann man keine theoretische Prüfung ablegen muss
Nicht immer ist es für Fahrschüler erforderlich, sich im schriftlichen Teil prüfen zu lassen. Dies trifft beispielsweise bei einer Erweiterung der Kraftrad-Klassen über den Stufenzugang ein, etwa bei der Erlaubnis der Klasse A1 auf A2 oder A2 auf A.
Ebenfalls entfällt die Prüfung bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse auf die dazu gehörende Anhängerklasse, etwa Klasse B auf BE, C1 auf C1E, D1 auf D1E und D auf DE. Unumgänglich ist die Theorieprüfung nur bei der Ausweitung der Fahrerlaubnisklasse C auf CE (diese ist für LKW-Fahrer relevant, die Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg transportieren möchten).
Ebenfalls verzichtet werden kann beispielsweise, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, bei Neuerteilung jedoch keine zwei Jahre vergangen sind. Außerdem ist sie nicht immer verpflichtend, wenn es darum geht, eine ausländische Fahrerlaubnis anzuerkennen. Je nachdem wird dann ebenfalls auf die praktische Prüfung verzichtet.
Zwar wird die Theorieprüfung eigentlich auf deutsch abgelegt, doch es ist ebenfalls möglich, sie auf Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch oder Hocharabisch zu absolvieren.