Nach Unstimmigkeiten über ein Haushaltsdefizit hat Berlin einen Direktor des Deutschen Theaters gefeuert. Vor Gericht einigte man sich jetzt auf einen Vergleich.
Im Rechtsstreit um die Kündigung des ehemaligen Geschäftsführenden Direktors des Deutschen Theaters hat es vor Gericht eine Einigung gegeben. Das Land Berlin als ehemaliger Arbeitgeber und der Theaterdirektor Klaus Steppat einigten sich am Dienstag vor dem Arbeitsgericht darauf, dass Steppat eine Abfindung erhält. Laut einer Pressemitteilung des Gerichts soll das Land insgesamt 165.000 Euro an Steppat bezahlen.
Klaus Steppat war seit 2001 Geschäftsführender Direktor am Deutschen Theater. Im Herbst 2023 kam es zum Streit. Die Senatsverwaltung warf Steppat vor, sie nicht ordnungsgemäß über das Haushaltsdefizit des Deutschen Theaters unterrichtet und keine geeigneten Gegenmaßnahmen unternommen zu haben. Am 8. November 2023 kündigte das Land Berlin ihm fristlos, am 31. März folgte vorsorglich eine ordentliche Kündigung. Gegen diese Kündigungen klagte der Ex-Direktor. Er bestreitet sämtliche Vorwürfe, die von der Senatsverwaltung gegen ihn erhoben wurden.
Der jüngste Vertrag von Steppat war bis Juli 2024 befristet, sollte sich aber laut einer Vereinbarung um zwei Jahre verlängern. Steppat klagte auf Weiterbeschäftigung. Vor Gericht einigten sich er und die Vertreter des Landes darauf, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2023 aufgelöst wird. Rückwirkend soll er also das noch ausstehende Gehalt bis zu diesem Zeitpunkt erhalten. Laut „Berliner Zeitung“ lag das bei 9.000 Euro pro Monat. Zusätzlich erhält Steppat eine Abfindung von 165.000 Euro.
Beendet ist der Rechtsstreit aber noch nicht ganz: Das Land hat noch bis zum 4. Juni Zeit, die Zustimmung zu diesem Vergleich zu widerrufen. Sollte das passieren, will das Arbeitsgericht am 14. Juni ein Urteil verkünden.