Die niedrigen Bürokratiehürden bei den Coronahilfen haben während der Pandemie wohl zum tausendfachen Betrug geführt. Auch fehlen Tausende Rückmeldungen über Coronahilfen.
Bei den Corona-Soforthilfen für Unternehmen und Selbständige hat es einem Bericht zufolge mutmaßlich tausendfach Betrug gegeben. Bis Ende 2023 leiteten die Behörden deutschlandweit 7.900 Ermittlungsverfahren ein, zitierte der „Spiegel“ einen Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums laut Vorabmeldung vom Donnerstag. Die Soforthilfen waren während der Pandemie nur eines von vielen Programmen, um Unternehmen und Selbstständige in der Krise zu unterstützen.
Die Zahl der Betrugsvergehen in allen Programmen dürfte weitaus höher sein, hieß es weiter. Das Landeskriminalamt Berlin kommt dabei dem Bericht zufolge allein auf mehr als 16.000 Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich zu Unrecht gezahlter Hilfen. Die Behörde geht dabei von einem möglichen Schaden von 274 Millionen Euro aus.
Corona-Subventionen als „ultimative Gelegenheit zum Betrug“
Die Corona-Subventionen seien „die ultimative Gelegenheit zum Betrug“ gewesen, sagte Rolf Blaga, Arbeitsgruppenleiter bei Transparency International in Deutschland, dem Nachrichtenmagazin. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik sei es so leicht gewesen, „vom Staat alimentiert zu werden“.
Erschwerend kommt hinzu, dass offenbar zehntausende Unternehmen bislang noch nicht bei den zuständigen Behörden wegen ihrer erhaltenen Corona-Hilfen zurückgemeldet haben. Demnach fehlten deutschlandweit 41.000 sogenannte Schlussabrechnungen, ohne dass die betroffenen Firmen sich um eine Fristverlängerung bemüht hätten, berichtete der „Spiegel“ unter Berufung auf Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums. Noch bis Ende März können Unternehmen eine solche Nachfrist beantragen.
Unternehmen und Selbständige bekamen von Juni 2020 bis Juni 2022 insgesamt über 63 Milliarden Euro vom Bund. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragsstellenden zügig erfolgen konnte, wurde zumeist auf Prognosebasis vorläufig bewilligt, wie das Magazin das Wirtschaftsministerium zitiert. Von vornherein sei ein nachträglicher Abgleich der Prognosezahlen mit der tatsächlichen Umsatzentwicklung und den angefallenen Fixkosten vorgesehen gewesen. Einreichen müssen die Schlussabrechnungen sogenannte prüfende Dritte wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Unternehmen haben Zeit bis zum 30. September
Bisher haben nach Angaben des Wirtschaftsministeriums rund 400.000 Unternehmen den Aufschub für die Einreichung der Schlussabrechnung beantragt. Nach der „letztmaligen Fristverlängerung“ haben die Firmen nun noch bis 30. September dieses Jahres Zeit, um die Dokumente einzureichen.
Eine Stichprobe des Wirtschaftsministeriums aus dem vergangenen November zeigte, dass vier von zehn Unternehmen eine Nachzahlung vom Bund erhielten. Knapp jedes vierte Unternehmen (24 Prozent) musste einen Teil der erhaltenen Hilfe zurückzahlen. Die Stichprobe basierte auf bereits eingegangenen 338.000 Schlussabrechnungen.
Insgesamt zahlte der Bund in der Pandemie 76,5 Milliarden Euro an Corona-Hilfen. 13,13 Milliarden Euro stammten aus der Soforthilfe, hinzu kamen 63,3 Milliarden Euro für alle anderen Programme wie die Überbrückungs- oder die November- und Dezemberhilfe.