Wegen eines TV-Auftritts vor vier Jahren wurde Uli Hoeneß nun als Zeuge vorgeladen und soll vor Gericht aussagen. Es geht um eine Millionenzahlung.
Bayerns Ehrenpräsident Uli Hoeneß soll im April im Sommermärchen-Prozess vernommen werden. Richterin Eva-Maria Distler kündigte am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht in Frankfurt/Main an, dass Hoeneß für den 15. April als Zeuge geladen werde.
Der 72 Jahre alte Hoeneß hatte im Sport1-„Doppelpass“ 2020 und im Podcast „11Leben“ 2021 Andeutungen gemacht, dass er mit Blick auf die Millionenzahlung rund um die WM 2006 mehr wisse. Er sei sich „sehr sicher, dass das Geld nicht zum Stimmenverkauf verwandt wurde“, sagte Hoeneß im „Dopa“. Auf Nachfrage hieß es weiter: „Ich glaube, ich bin der falsche Mann, Ihnen das zu erklären.“
Konkret geht es um eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro, die der Deutsche Fußball-Bund im April 2005 an die Fifa überwiesen hatte. Den Angeklagten Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass diese Summe in der Steuererklärung des Verbandes für das Jahr 2006 unberechtigt als Betriebsausgabe in die Gewinnermittlung eingeflossen sein soll.
„Ein absoluter Albtraum“
Der 15. April (Montag), an dem Hoeneß nun als Zeuge aussagen soll, ist der vierte Verhandlungstag. Zuvor wird – nach einer dreiwöchigen Pause – noch am 28. März verhandelt.
Die ehemaligen DFB-Topfunktionäre Zwanziger, Niersbach und Schmidt müssen sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten. Niersbach und Schmidt, deren Anwälte am Montag zum Auftakt noch die Einstellung des Prozesses beantragten, verteidigten sich am Donnerstag mit deutlichen Worten.
Schmidt sagte, er weise den Vorwurf „entschieden zurück“. Für ihn seien die Anschuldigungen „haltlos und ehrabschneidend“. Niersbach sagte: „Ich bin seit acht Jahren mit Verdächtigungen und Unwahrheiten konfrontiert. Für mich ist es ein absoluter Albtraum.“ Er sei in den vergangenen Jahren gezwungen gewesen, Angebote für neue Tätigkeiten deshalb abzulehnen.