Die geplanten Bauernproteste fallen mit dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien zusammen. Was Schüler, Eltern und Arbeitnehmer jetzt wissen müssen.
Protestaktionen von Landwirten könnten ab Montag mancherorts für Verkehrsstörungen sorgen. Doch was bedeutet das eigentlich für Arbeitnehmer und Pendler? Und was, wenn Schulkinder es nicht rechtzeitig zum Unterricht schaffen?
Vorsorglich mit Arbeitgeber sprechen
Gar nicht erst zur Arbeit erscheinen? Das geht nicht. „Sie müssen in der Regel trotzdem zur Arbeit kommen“, sagt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Für die Zeit, in der man nicht arbeitet, hat man zum einen keinen Anspruch auf Bezahlung. Zum anderen ist auch eine Abmahnung möglich, wenn man gar nicht am Arbeitsplatz erscheint.
Sind entsprechende Störungen rechtzeitig angekündigt, könnten Arbeitgeber erwarten, dass Beschäftigte sich informieren und andere Verkehrsmittel wählen, etwa die Bahn, so Bredereck.
Er empfiehlt Beschäftigten in jedem Fall, rechtzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen – und konkret nachzufragen, wie man bei Verkehrsstörungen vorgehen soll. Denkbar ist etwa, dass man mit dem Arbeitgeber eine Freistellung vereinbart oder Urlaub nimmt. Auch der Abbau von Überstunden, die Nutzung von Gleitzeit oder die Arbeit im Homeoffice können eine Option sein.
Ein Recht auf Homeoffice hat man allerdings nur, wenn dieses mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, etwa im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag, betont Bredereck. „Wenn man keine Einigung mit dem Arbeitgeber gefunden hat, sollte man unbedingt losfahren“, rät der Fachanwalt. „Und auch Umwege in Kauf nehmen.“
Schulkinder werden rücksichtsvoll behandelt
Die Bauernproteste treffen in vielen Bundesländern mit dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien zusammen. Aber was, wenn der öffentliche Nahverkehr beeinträchtigt ist und der Schulbus nicht fährt? „Die Schulleitungen kennen die besondere Situation und nehmen Rücksicht auf die Schülerinnen und Schüler, die verspätet zum Unterricht erscheinen“, teilte das Bildungsministerium von Schleswig-Holstein mit.
Grundsätzlich gelte, dass Eltern, die für ihr Kind eine besondere Behinderung oder Gefährdung auf dem Schulweg durch die Demonstrationen befürchteten, ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig abholen und das Fernbleiben entschuldigen könnten.
Auch in Rheinland-Pfalz heißt es: Sollte der Schulweg wegen der Verkehrsprobleme nicht zumutbar sein, können Eltern ihre Kinder zuhause lassen. Allerdings sollten Eltern in dem Fall bei der Schule Meldung machen. Volljährige Schüler dürfen selbst entscheiden, ob sie sich für diesen Tag bei der Schule abmelden.
Das Bildungsministerium teilte mit, die Schulen würden eine großzügige Entschuldigungspraxis anwenden und diesen Tag nicht als Fehltag werten. Die Regelung gelte für ganz Rheinland-Pfalz.