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Auto ummelden: Diese Fristen gelten

22. April 2024
in Auto

Wer sein Auto ummelden muss und das nicht „unverzüglich“ erledigt, muss mit einem Bußgeld rechnen – gestaffelt nach der Dauer des Versäumens. Besonders eine Frist tut finanziell richtig weh.

Das Wichtigste im Überblick


Zum Glück müssen Autofahrer nur selten zur Zulassungsstelle, denn auf Termine muss man häufig lange warten. Wenn es dann so weit ist, sollte kein Dokument fehlen – sonst darf man noch einmal antanzen. Der Gang zur Behörde sollte also gut vorbereitet werden.

Wann muss das Auto umgemeldet werden?

In zwei Situationen muss das Auto umgemeldet werden:

  • Sie werden neuer Halter, indem Sie das Fahrzeug zum Beispiel kaufen oder erben.
  • Sie ziehen in einen anderen Zulassungsbezirk um. Daumenregel: Ob Sie in einem anderen Zulassungsbezirk leben, erkennen Sie zum Beispiel an den ersten ein bis drei Buchstaben auf den Kennzeichen Ihrer Nachbarn. Haben diese das gleiche Bezirkskürzel wie Sie?

Wer innerhalb des Zulassungsbezirkes umzieht, muss die neue Anschrift durch die Behörde in der Zulassung des Autos eintragen lassen. Das Auto wird jedoch nicht umgemeldet, denn weder Halter noch Zulassungsbezirk haben sich geändert.

Auto ummelden: Welche Unterlagen werden benötigt?

Um ein Auto umzumelden, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • elektronische Versicherungsbestätigung eVB (diesen Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes sendet die Versicherung auf Anfrage zu)
  • Fahrzeugschein und -brief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
  • Prüfbescheinigung einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer)
  • Kennzeichen, falls Sie die Kennzeichen wechseln wollen

Auto ummelden: Was kostet das?

Die Kosten sind nicht einheitlich festgelegt. Orientierung bieten die Richtwerte der Allianz-Versicherung:

Vorgang Ungefähre Kosten
Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks 11 Euro
Umzug in neuen Zulassungsbezirk 26 Euro
Wechsel des Halters innerhalb des Zulassungsbezirks 20 Euro
Wechsel des Halters und des Zulassungsbezirks 29 Euro
Neues Kennzeichen 25 Euro
Wunschkennzeichen 10 Euro
Neue Umweltplakette 5 Euro

Wie meldet man ein Auto um?

Das Auto melden Sie als Fahrzeughalter bei der Kfz-Zulassungsstelle an. Wenn möglich, sollten Sie dafür vorab online einen Termin vereinbaren. Wenn Sie vorher eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen, kann auch ein Vertreter das Auto ummelden. Er muss sich bei der Zulassungsstelle ausweisen.

Welche Fristen muss man einhalten?

Sobald Sie umziehen oder neuer Halter eines Autos werden, müssen Sie sich um die Ummeldung kümmern. Und zwar „unverzüglich“, sagt der Gesetzgeber.

Dieses „Unverzüglich“ ist allerdings bundeseinheitlich nicht genauer definiert und liegt im Ermessen des einzelnen Sachbearbeiters. Erfahrungen zeigen: Wer bis zu einem Monat mit dem Ummelden wartet, kommt meist glimpflich davon.

Danach müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro (Wohnortswechsel) beziehungsweise 40 Euro (Halterwechsel) rechnen. Wer mehr als sechs Monate verstreichen lässt, kassiert in jedem Fall ein Bußgeld von bis zu 100 Euro.

Und: Wenn mit dem Fahrzeug eine Verkehrssünde begangen wird und der Halter sich – wegen fehlender Ummeldung – nicht oder nur schwierig ermitteln lässt, dann kann es noch deutlich teurer werden.

Welche Folgen entstehen für die Versicherung?

Wer im Zulassungsbezirk umzieht, muss der Versicherung nur die neue Anschrift mitteilen. Beim Umzug in einen neuen Bezirk legen Sie in der dortigen Zulassungsstelle die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vor, die Ihnen die Versicherung auf Nachfrage zusendet. Damit weisen Sie der Behörde einen bestehenden Versicherungsschutz nach. Wenn sich durch den Umzug die Regionalklasse für die Versicherung ändert, wird sich das auch auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirken.

Wer ein Auto auf sich umschreiben lässt, muss bedenken: Dabei erlischt die Versicherung des Vorbesitzers. Als neuer Besitzer müssen Sie sich um die Versicherung des Autos kümmern.

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