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Home Panorama

Auto raste in Tram-Haltestelle – Prozess beginnt erneut

18. März 2024
in Panorama

Ein 22-Jähriger steht wegen eines Raserunfalls vor Gericht, der Tote und Verletzte forderte. Der Prozess startet zum zweiten Mal – weil die Richterin des ersten Prozesses mehr Haft ermöglichen wollte.

Im Dezember endete die Verhandlung um einen tödlichen Raserunfall in München vor dem Amtsgericht nach nur einem Tag – nun nimmt der Prozess einen neuen Anlauf vor einem anderen Gericht.

Vor dem Landgericht München I ist am Montag der Prozess um einen tödlichen Raser-Unfall in München gestartet. Ein 22-Jähriger ist unter anderem wegen eines verbotenen Autorennens mit fahrlässiger Todesfolge angeklagt, weil bei dem Unfall ein 18-Jähriger getötet und fünf Menschen verletzt worden waren.

Der Prozess war bereits einmal gestartet

Bereits im Dezember hatte am Amtsgericht München der Prozess gegen den jungen Mann begonnen. Dabei hatte er über seine Anwältin eingeräumt, den 18-Jährigen tödlich verletzt zu haben. Er hatte unter Einfluss von Alkohol und Drogen sowie ohne Führerschein auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle mit hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen Wagen verloren.

Der Wagen schleuderte mit hoher Geschwindigkeit in eine Tram-Haltestelle, in der die Menschen saßen. Laut Staatsanwaltschaft war er mit bis zu 144 Kilometern pro Stunde durch die Münchner Innenstadt gerast.

„Ich hoffe, dass du dich dein Leben lang schlecht fühlst“

Nach dem Geständnis entschuldigte er sich unter Tränen auch persönlich bei einem Freund des Getöteten, der bei dem Unfall am Münchner Leonrodplatz ebenfalls schwer verletzt wurde: „Ich würde mein Leben dafür geben, das wieder rückgängig zu machen. Es tut mir unendlich leid, was passiert ist.“ Der 18 Jahre alte Zeuge antwortete ihm daraufhin, er sei mit dem Getötetem, einem seiner besten Freunde, auf dem Rückweg von einem Festival gewesen. Dem Täter sagte er: „Ich hoffe, dass du dich dein Leben lang schlecht fühlst. Ich werde dir niemals verzeihen.“

Weil die Richterin den Eindruck gewann, dass die Strafe im Falle einer Verurteilung mehr als vier Jahre Haft betragen könnte, wurde die Sache an das Landgericht verwiesen. Ein Amtsgericht kann nur Strafen von höchstens vier Jahren aussprechen. Darum beginnt der Prozess nun erneut vor dem Landgericht.

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