Kinder versorgen, Haushalt schmeißen, Teilzeit arbeiten – so geht es nach wie vor vielen Frauen. Für die Rente ist das schlecht. Doch es gibt eine Lösung.
So sehr es sich viele Paare auch vornehmen, die Arbeit zu Hause gleichberechtigt aufzuteilen: Häufig zerbricht der Plan an der Realität. Ein Partner bekommt womöglich eine Beförderung, die er nicht ausschlagen will, und reduziert dann doch nicht seine Stundenzahl. Das Kind benötigt vielleicht mehr Betreuung, als beide vorher dachten.
Was auch immer es sein mag – zum Großteil landen Paare dann noch immer beim klassischen Modell: Er arbeitet Vollzeit, sie in Teilzeit. Mit der Folge, dass die Frauen nicht nur weniger verdienen, sondern auch im Ruhestand mit einer deutlich geringeren Rente auskommen müssen. Doch dem können Sie entgegenwirken.
Ist es nicht möglich, die sogenannte Care-Arbeit hälftig aufzuteilen, sollte der Partner, der mehr Erwerbsarbeit leistet, dem anderen einen Ausgleich zahlen. Das Geld sollten Sie dann nutzen, um privat fürs Alter vorzusorgen.
Zwar wird auch Sorgearbeit zum Teil gesetzlich abgesichert, das reicht aber bei Weitem nicht, um die Langzeitfolgen zu kompensieren, die sich aus dem geringeren Einkommen ergeben. Das gilt insbesondere nach einer Scheidung, bei der zwar ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird (mehr dazu hier), die anschließenden Unterhaltspflichten aber nur zeitlich begrenzt sind.
„Wenn die Beziehung nicht hält, hat diejenige Person mit der bereits mehr geleisteten Care-Arbeit einen finanziellen Nachteil, der oft nicht mehr aufgeholt werden kann“, schreibt die Autorin Jo Lücke in ihrem Buch „Für Sorge“. „Darüber hinaus zementieren Trennungen oft den Status quo, und das umso stärker, je jünger die Kinder sind.“
Das heißt: Der Elternteil, der sich schon während der Beziehung mehr um den Nachwuchs gekümmert hat, tut das auch nach der Trennung, profitiert aber nicht mehr vom Einkommen und der Rente des Partners, wenn die Unterhaltspflichten enden. Lesen Sie hier, wann Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben.
Doch woher weiß man, welche Summe ausreichend ist, um die finanziellen Folgen von Sorgearbeit auszugleichen? Lücke schlägt vor, zunächst die voraussichtliche Differenz zwischen den Rentenansprüchen zu berechnen. Dafür listet jeder Partner sein Einkommen für jedes Erwerbsjahr auf – vom Berufseinstieg bis zur Rente – und guckt sich an, wie viele Entgeltpunkte es dafür gibt.
Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt, sammeln Sie, indem Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Je höher Ihr Einkommen ist, desto mehr Punkte erhalten Sie. Exakt einen Entgeltpunkt gibt es, wenn Ihr Einkommen genau dem Durchschnittsverdienst aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entspricht. Mehr zur Berechnung der Rentenpunkte lesen Sie hier.
Die Summe Ihrer Entgeltpunkte multiplizieren Sie nun mit dem aktuellen Rentenwert. Dieser wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgelegt und beträgt aktuell 37,60 Euro (Stand: März 2024). Das Ergebnis ist laut Lücke eine solide Annäherung an die monatliche Rentenzahlung, die Sie aus heutiger Perspektive erwartet. Da sich die Rentenwerte verändern und sich die Renten mit steigenden Löhnen weiter erhöhen (mehr dazu hier), wird die tatsächliche Summe im Alter deutlich höher ausfallen, wegen der Inflation aber in etwa die gleiche Kaufkraft besitzen.
Die monatliche Rentenzahlung multipliziert mit 12 ergibt die jährliche Rentenzahlung. Diese müssen Sie nun noch mit der Dauer Ihrer Rente multiplizieren. Laut Deutscher Rentenversicherung lag die durchschnittliche Bezugsdauer gesetzlicher Renten zuletzt bei 18,8 Jahren für Männer und 22,2 Jahren für Frauen.
Die Summen, die sich aus den Berechnungen beider Partner ergeben, werden nun miteinander verglichen und die Differenz wird halbiert. „Das plus der Inflationsausgleich ist die Summe, die dem schlechter verdienenden Elternteil zu Rentenbeginn als Ausgleich für die geringeren Rentenzahlungen aufgrund von Care-Arbeitszeiten und Karriereknick zur Verfügung stehen sollte“, schreibt Lücke.