Ein Unfall ist kein schönes Ereignis. Versicherungsrechtlich ergeben sich bei einem Arbeitsunfall aber Vorteile, die finanzielle Leistungen betreffen.
Erleiden Sie während der Arbeitszeit an Ihrem Arbeitsort einen Unfall, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Erfahren Sie, welche Vorteile das für Sie hat.
Absicherung durch Verletztengeld bei einem Arbeitsunfall
Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Sind Sie aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls nicht fähig, Ihrem Job nachzugehen, erhalten Sie Verletztengeld. Dabei zahlt Ihnen die Krankenkasse 80 Prozent Ihres letzten Lohns aus. Verglichen hierzu erhalten Sie bei Krankengeldzahlungen nur 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Bis zum Beginn der 7. Woche nach dem Arbeitsunfall steht Ihnen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber zu. Danach haben Sie bis zur 78. Woche der Krankschreibung einen Anspruch auf Verletztengeld.
Kostenübernahme durch die Unfallversicherung – für alle anfallenden Leistungen
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall übernimmt die Unfallversicherung alle anfallenden medizinischen Kosten. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Leistungen in folgenden Bereichen:
- Rehabilitation: Um Ihre Arbeitskraft wiederzuerlangen, stehen Ihnen Reha-Behandlungen zu.
- Hilfsmittel: Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle oder Prothesen, die aufgrund des Unfalls benötigt werden, finanziert die Berufsgenossenschaft.
- Pflegeleistungen: Werden Sie durch den Arbeitsunfall pflegebedürftig, deckt die Versicherung die Kosten.
- Fahrtkosten: Benötigen Sie Transporthilfe zu medizinischen Untersuchungen und Behandlungen, haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung.
- Berufliche Wiedereingliederung: Werden Umschulungen oder Anpassungen am Arbeitsplatz nötig, sind die Kosten gedeckt.
Anspruch auf Rente bei Erwerbsminderung durch Arbeitsunfall
Bleibt Ihre Erwerbsfähigkeit bedingt durch den Arbeitsunfall eingeschränkt, haben Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Zahlung ist abhängig vom Grad der Erwerbsminderung und Ihrem bisherigen Jahreseinkommen. Rechnen Sie als Faustregel bei 20 Prozent Erwerbsminderung (Landwirtschaft 30 Prozent) mit zwei Dritteln Ihres bisherigen Bruttojahreseinkommens. Ausgezahlt wird die Rente monatlich, sie dient zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes. Ist Ihre Arbeitskraft nur teilweise eingeschränkt, dürfen Sie weiterhin arbeiten. Leistungen stehen Ihnen längstens bis zum Eintritt in die Altersrente zu. Danach löst die gesetzliche Rente die Erwerbsminderungsrente ab.
Wichtig zu wissen: Bei einem tödlichen Arbeitsunfall steht den Angehörigen Entschädigung in Form einer Hinterbliebenenrente zu.
Schadenersatz bei Arbeitsunfall – gibt es Ansprüche?
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Schäden ab, die durch einen Arbeitsunfall entstehen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber grob fahrlässig handelt. Suchen Sie sich in diesem besonderen Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Ansprüche zu sichern.