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Home Finanzen

An diesen Tagen werden Rente und Co. im April ausgezahlt

31. März 2024
in Finanzen

Kindergeld, Bürgergeld, Gehalt – wann welche dieser Zahlungen im April 2024 auf Ihr Konto überwiesen werden, erfahren Sie hier.

Der Mensch braucht Geld zum Leben, so viel ist klar. Doch wann landet eigentlich was auf dem Konto? Ob Rente, Gehalt, Kindergeld, Kinderzuschlag, Pflege- oder Wohngeld: Das sind die Termine im April 2024.

  • Kindergeld und Kinderzuschlag: Wird an 10 verschiedenen Tagen im April ausgezahlt. Der genaue Termin hängt von der Endziffer der Kindergeld-Nummer ab. Beispielsweise erfolgt die Auszahlung für Kinder mit einer Nummer, die auf 0 endet, am 4. April und für solche mit einer Nummer, die auf 9 endet, am 22. April. Alle anderen Termine liegen dazwischen.
  • Unterhaltsvorschuss: Die Auszahlung erfolgt im Voraus und war für April bereits am 28. März angesetzt.
  • Bürgergeld: Auch das Bürgergeld wird im Voraus ausgezahlt und sollte somit am ersten Tag des Monats zur Verfügung stehen. Für April war der Auszahlungstermin ebenfalls der 28. März.
  • Pflegegeld: Für den kommenden Monat wird es im Voraus gezahlt – das heißt, die Auszahlung für April fand bereits am 28. März statt.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Die Auszahlung dieser Leistung erfolgt ebenso im Voraus – für den April war das also am 28. März.
  • Wohngeld: Der festgelegte Zahltag ist der letzte Bankarbeitstag des Vormonats, womit die Auszahlung für April ebenfalls am 28. März stattgefunden haben sollte. Auf diese Weise sollen Sie die Miete für den laufenden Monat zahlen können.
  • Arbeitslosengeld: Dieses wird in der Regel am Ende des Monats, für den es bewilligt wurde, ausgezahlt. Das Arbeitslosengeld für April wird daher erst am 2. Mai überwiesen, das Geld für März am 2. April.
  • Rente: Die meisten Renten werden im Nachhinein gezahlt. Daher findet die Auszahlung der Rente für April größtenteils erst am letzten Werktag des Monats statt – dem 30. April.
  • Lohn/Gehalt: Werden normalerweise ebenfalls Ende des Monats ausgezahlt – also voraussichtlich und je nach Arbeitgeber rund um den 30. April.

Sollten Zahlungen wider Erwarten nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, empfiehlt der Verein Bürgergeld, sich direkt an die auszahlende Stelle zu wenden.

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