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Home Gesundheit

Amt warnt vor tödlichen Schlankmachern

23. Mai 2025
in Gesundheit

Nicht zugelassene Medikamente

Amt warnt vor gefährlichen Schlankmachern aus dem Internet


23.05.2025 – 14:03 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Gesundheitsgefahr statt Gewichtsverlust: Abnehmpillen sind nicht risikofrei. (Quelle: ArtistGNDphotography/getty-images-bilder)

Abnehmmittel mit verbotenen Inhaltsstoffen tauchen immer wieder im Internet auf. Verbraucher wissen oft nicht, welchem Risiko sie sich aussetzen – mit teils tödlichen Folgen.

Mit einer Pille schnell schlank werden: Das erhoffen sich manche beim Kauf von Mitteln aus dem Internet. Doch einige der enthaltenen Stoffe sind nicht nur verboten, sondern auch sehr gefährlich.

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) warnt aktuell vor solchen gesundheitsschädlichen Schlankmachern. In fünf beim Zoll aufgefallenen Mitteln seien Arzneiwirkstoffe wie Sibutramin und teilweise Phenolphthalein gefunden worden, teilte das Amt mit. „Beide Stoffe haben wegen schwerwiegender Nebenwirkungen keine Zulassung mehr.“

Weil eine Deklaration fehle, könnten die Käufer nichts von der Gesundheitsgefahr wissen, hieß es. Die Produkte hatten demnach Namen wie „Royal Slim“ oder „Slimming Advanced“.

Der Wirkstoff Sibutramin wurde laut Amt früher in legalen Arzneimitteln gegen Adipositas verabreicht. Wegen „gravierender Nebenwirkungen“ gebe es dafür aber seit vielen Jahren keine Zulassung mehr. „Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen“, hieß es. „Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen; auch Todesfälle sind bekannt.“

Das abführend wirkende Phenolphthalein sei wegen des Verdachts auf krebserregende Nebenwirkungen in Deutschland bereits vor vielen Jahren vom Markt genommen worden.

Das Amt betonte, dass solche nicht zugelassenen Medikamente in Deutschland nicht verkauft werden dürfen. „Der Handel damit ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.“

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