Regeln für den Drohneneinsatz, Kennzeichnung von Beamten und „Quittungen“ bei Personenkontrollen: Mit einer Reform soll sich für die Bundespolizei einiges ändern – aber auch für Bürger, die mit ihr zu tun haben.
Die Bundespolizei soll mehr Befugnisse zur Überwachung von Telekommunikation sowie zur Erhebung entsprechender Verbindungsdaten bekommen. Das Bundeskabinett billigte in Berlin die lange umstrittene Reform des Bundespolizeigesetzes. Nun ist der Bundestag am Zug.
Die neuen Befugnisse im Bereich Telekommunikation soll die Bundespolizei nutzen dürfen, wenn es zum Beispiel um den Schutz von Leib und Leben geht. Auch Mobilfunkkarten und mobile Endgeräte wie Handys sollen die Beamten künftig identifizieren und lokalisieren können, wenn es einen richterlichen Beschluss gibt. Das soll beim Kampf gegen Schleusungen und Extremisten helfen. Zudem soll es helfen, suizidgefährdete Menschen an Bahnstrecken zu finden.
Neue Regeln soll es außerdem für den Einsatz von Drohnen durch die Bundespolizei geben sowie für die Abwehr von Drohnen und anderen unbemannten Fahrzeugsystemen, wenn von diesen eine Gefahr ausgeht. Intensive Diskussionen hatte es mit den Betreibern von Flughäfen gegeben, die der Bundespolizei angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stellen müssen.
Ringen um Kennzeichnungspflicht
Gerungen wurde außerdem um eine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten. Vorgesehen ist nun eine Kennzeichnung mit einer Ziffernfolge, die eine namentliche Zuordnung der Beamten ermöglicht, allerdings nicht für jedermann. So sollen mögliche Straftaten oder Dienstpflichtverletzungen von Polizisten leichter aufgeklärt werden können, ohne aber die Beamten einem erhöhten Risiko im Privatleben auszusetzen.
Darauf, dass Menschen, die von der Bundespolizei befragt werden, sich künftig sogenannte Kontrollquittungen ausstellen lassen können, hatte unter anderem die Antirassismus-Beauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), gedrungen. Auf dieser Quittung sollen unter anderem Ort, Zeit und Grund der Überprüfung vermerkt werden.
Die Bundespolizei soll künftig Menschen den Aufenthalt an bestimmten Orten vorübergehend untersagen können, wenn sie davon ausgeht, dass diese dort Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen. Diese Regelung könnte zum Beispiel genutzt werden, um gewaltbereite Fußballhooligans an der Anreise zu hindern. Gewahrsamsräume sollen mit Bild und Ton überwacht werden dürfen, etwa um zu kontrollieren, ob sich Insassen selbst verletzen.
Sicherheitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz
Alle neu einzustellenden Polizistinnen und Polizisten sollen künftig einer Sicherheitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz unterzogen werden. Damit soll verhindert werden, dass Extremisten die Bundespolizei unterwandern.
Die Reform ist aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) dringend nötig, weil in der aktuellen Version aus dem Jahr 1994 Befugnisse zur Terrorabwehr, Nutzung künstlicher Intelligenz und Videotechnik fehlten. Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kritisierte den Reformentwurf derweil als einseitig – er schütze vor allem die Polizei vor Diskriminierung.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), bemängelte hingegen, Polizeibeamte sollten unter Generalverdacht gestellt werden. Er verwies auf die geplanten Kontrollquittungen. „Bei den technischen Kompetenzen bleibt die Ampel aber weit hinter dem Notwendigen zurück.“ Throm plädierte konkret für automatische Gesichtserkennungssysteme.