Vor allem in Großstädten begegnen Autofahrer immer wieder Ampeln mit Symbolen statt Farben. Was es damit auf sich hat und worauf Sie achten müssen.
„Bei Rot musst du stehn, bei Grün darfst du gehn“ – das lernt jedes Kind schon im Vorschulalter. Das Prinzip findet bei allen möglichen Arten von Ampeln Anwendung – ob für Fußgänger, Fahrradfahrer oder Autofahrer.
Doch insbesondere in Städten mit viel öffentlichem Nahverkehr gibt es besondere Ampeln, die auf Farben verzichten und stattdessen weiße Zeichen anzeigen. Die sogenannten Busampeln gelten beispielsweise auch für Straßenbahnen.
Die speziellen Lichtzeichenanlagen sorgen einerseits dafür, dass es nicht zu Verwechslungen der Ampeln bei Autofahrern und Busfahrern kommt.
Andererseits sind sie dafür zuständig, dass der Personennahverkehr gegenüber dem übrigen Verkehr Vorrang erhält: Die Fahrzeuge senden Signale aus, welche die Ampel erkennt und die Lichtzeichen dementsprechend anpasst. Somit können Busse in verstopften Innenstädten die Busspuren nutzen und den Fahrplan besser einhalten.
Das bedeuten die Zeichen und Symbole
- Ein waagerechter Balken ist mit einer roten Ampel gleichzusetzen: Bus- oder Straßenbahnfahrer müssen anhalten und warten.
- Grünes Licht bedeutet der senkrechte Balken: Hier dürfen die Fahrer geradeaus fahren.
- Zeigt der Strich schräg nach links oder schräg nach rechts (jeweils von unten nach oben gelesen), darf der Bus oder die Bahn in die entsprechende Richtung abbiegen. Das ist vor allem für Straßenbahnen an Kreuzungen wichtig, da so die aktuelle Weichenstellung angezeigt wird.
- Leuchtet ein Punkt, muss der Fahrer auf das nächste Zeichen warten.
- Leuchtet ein Dreieck, darf das Fahrzeug zwar weiterfahren, aber der Fahrer muss die Vorschriften zum Abbiegen aus § 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besonders beachten und entgegenkommenden Autos Vorfahrt gewähren, ähnlich wie beim „Vorfahrt gewähren“-Schild. Das Zeichen wird laut „bussgeldkatalog.de“ auch Permissivsignal genannt.
- Der Buchstabe „A“ bedeutet „Anforderung“: Die Lichtzeichenanlage hat das Fahrzeug erkannt, das Zeichen an die Fahrer, dass ein Fahrsignal bald folgen dürfte.
- Ein leuchtendes „K“ kann je nach Stadt entweder gleichbedeutend wie ein „A“ gelesen werden (und steht für „Kontakt“) oder ein Abfertigungssignal sein. Es bedeutet dann: In wenigen Sekunden gibt die Ampel die Fahrt frei.
- Die Buchstaben „T“ und „Z“ sind ebenfalls Abfertigungssignale: Das „T“ steht für „Türen schließen“, das „Z“ bedeutet „Zugabfertigung“. Die Fahrer können sich darauf einstellen, dass sie demnächst weiterfahren dürfen. Laut den Stadtwerken Münster ist beim „T“ wichtig, dass der Fahrer die Türen schließt, ansonsten verfällt die Freigabe.
Für die Nichtbeachtung gibt es sogar einen speziellen Bußgeldkatalog. Dieser betrifft allerdings nur Bus- und Tramfahrer. Für Autofahrer sind die Zeichen unbedeutend – wer sie kennt, versteht aber manchmal besser, wie der Verkehrsfluss geregelt wird.