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Home Politik

AfD: Verfassungsschützer hadert mit Neutralitätspflicht

13. Januar 2025
in Politik

Diskussion über SA-Parole

„Die Partei hat gezeigt, dass jede Scheu gefallen ist“

Aktualisiert am 13.01.2025 – 10:41 UhrLesedauer: 2 Min.

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Alice Weidel: Sie ist Kanzlerkandidatin der AfD. (Quelle: Matthias Rietschel)

Der Thüringer Verfassungsschutzpräsident zeigt sich nach dem AfD-Parteitag alarmiert. Seinem Arbeitgeber wirft er eine „falsche Interpretation der aktuellen Rechtslage“ vor.

Die AfD hat nach Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer auf ihrem Parteitag am Wochenende in Riesa einen weiteren Schritt in Richtung Radikalisierung gemacht. „Die Partei hat jetzt auf dem Bundesparteitag gezeigt, dass jede Scheu gefallen ist, sich noch hinter irgendwelchen Worten zu verstecken“, sagte Kramer im Deutschlandfunk. „Sondern man zeigt ganz deutlich seinen völkischen Nationalismus und auch seine Verfassungsfeindlichkeit, die wir in den Verfassungsschutzämtern ja herausgearbeitet haben.“

Als Beispiel führte Kramer den Wahlwerbespruch „Alice für Deutschland“ für die AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel an. Dieser spiele mit der Losung „Alles für Deutschland“ der Sturmabteilung (SA) der NSDAP. „Insofern wird noch mal klar, wohin die Partei eigentlich will. Es wird offen gezeigt“, sagte Kramer. Er verglich die Rhetorik der AfD zudem mit der des künftigen US-Präsidenten Donald Trump.

In der Abspaltung der Partei von der Jungen Alternative (JA) und der Gründung einer neuen AfD-Jugendorganisation sieht Kramer keine Mäßigung der Partei. „Im Gegenteil, all diese Kräfte werden in der Partei aufgehen“, sagte er. Der Verfassungsschützer argumentierte, die Partei versuche im Grunde nur, die Jugendorganisation vor einem Verbot zu schützen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Zugleich bedauerte Kramer, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Gutachten mit einer aktuellen Einschätzung zu der Partei nicht mehr vor der Bundestagswahl vorlege. Die Neutralitätspflicht des Bundesamtes und die Mäßigung im Wahlkampf würden in den Vordergrund gestellt. „Ich halte das für verkehrt und fatal und für eine falsche Interpretation der aktuellen Rechtslage.“

Angesprochen auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD antwortete Kramer, eine wehrhafte Demokratie müsse auch zeigen, dass sie es ernst meine mit den eigenen Regeln. „Und wenn eine Partei als verfassungsfeindlich eingestuft ist, dann sind weitere Schritte möglich, wenn offensichtlich die politische Auseinandersetzung nicht dazu führt, dass hier die Feinde wieder zurückgedrängt werden.“ Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD derzeit als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

Im auf dem Parteitag beschlossenen Wahlprogramm fordert die AfD, wie schon in ihrem Programm zur Europawahl im Vorjahr, unter dem umstrittenen Stichwort „Remigration“ eine strikte Migrationspolitik. Zudem plädiert sie für eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht, einen Ausstieg aus dem Euro und dem Pariser Klimaabkommen sowie für einen neuen europäischen Staatenbund.

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