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AfD-Sprecher klagt gegen Bundestags-Sondersitzung

8. März 2025
in Politik

Antrag auf Eilentscheidung

Klage gegen Bundestags-Sondersitzung eingereicht


Aktualisiert am 08.03.2025 – 04:31 UhrLesedauer: 3 Min.

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Markus Söder (CSU) (v.l.n.r), Friedrich Merz (CDU) , Lars Klingbeil (SPD) und Saskia Esken (SPD) kommen zu einer Pressekonferenz. (Quelle: Carsten Koall)

Aus Reihen der AfD ist Klage gegen die geplanten Sondersitzungen des Bundestags erhoben worden. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Eigentlich wollen Union und SPD in zwei Sondersitzungen des alten Bundestages noch ein Sondervermögen und eine Reform der Schuldenbremse beschließen. Dagegen gab es Widerstand, unter anderem von der AfD. Jetzt hat der verfassungsrechtliche Sprecher der Partei, Christian Wirth, in einer Mitteilung bekannt gegeben, dass er das Bundesverfassungsgericht angerufen hat.

„Ich habe heute vor dem Bundesverfassungsgericht eine Organklage mit Antrag auf eine Eilentscheidung gestellt. Dieser Antrag richtet sich gegen die beabsichtigte Einberufung des 20. Bundestages am 13.03.2025“, schrieb er in einer Mitteilung. Er wehre sich dagegen, dass ein formal im Amt befindlicher Bundestag nach der Wahl noch Grundgesetzänderungen durchführe. „Es kann nicht sein, dass die Wahlverlierer SPD, FDP und Grüne ihre Politik zulasten des neugewählten Bundestages noch schnell in Stein meißeln“, so Wirth.

Zwar sehe er laut Wortlaut des Grundgesetzes die Möglichkeit dazu, halte dies aber für eine ‘Verfassungslegalität zulasten der Verfassungslegitimität’. Er wolle klären lassen, inwieweit ein alter Bundestag noch Beschlüsse fassen darf. Er führe den Organstreit auch im Namen anderer Fraktionskollegen, darunter zwei neu gewählte Abgeordnete. In seiner Klageschrift gegen den Bundestag und Präsidentin Bas, die t-online vorliegt, beruft er sich auf die Verletzung von Abgeordnetenrechten und beantragt, dass eine Einberufung des Bundestages untersagt wird.

Union und SPD hatten sich am Dienstag während ihrer laufenden Sondierungen für eine mögliche Regierungskoalition auf ein umfangreiches Finanzpaket verständigt. Dieses erfordert mehrere Grundgesetzänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse und zur Schaffung eines Sondervermögens, für die im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. Dafür bräuchten Union und SPD die Unterstützung der Grünen.

Im neuen Bundestag haben AfD und Linke eine Sperrminorität, ohne Zustimmung von Abgeordneten der beiden Parteien wäre das Vorhaben nicht umzusetzen. Deshalb wollen Union und SPD noch den alten Bundestag bemühen, in dem sie zum Beispiel mit den Grünen eine Zweidrittelmehrheit erreichen können.

Doch die Grünen-Co-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte dem Nachrichtenportal „ZDFheute.de“ am Freitag, dass viele Fragen ungeklärt seien. Die Haltung der Partei sei daher weiter „sehr offen“, Dröge und ihre Co-Fraktionschefin Britta Haßelmann waren am Freitag zu einem Gespräch mit Friedrich Merz (CDU), Alexander Dobrindt (CSU) und Lars Klingbeil (SPD) zusammengetroffen. Dabei habe es kein Angebot an die Grünen gegeben, sagte Dröge „ZDFheute.de“. Ihre Partei habe nach wie vor viele Fragen an die Union – „und ehrlich gesagt ist keine davon bislang geklärt“.

Die von Union und SPD im Bund verabredete Lockerung der Schuldenbremse auf Landesebene stößt in auch Bayern auf Widerstand. Zur Umsetzung ist im Landtag eine Zweidrittelmehrheit nötig. Weder die Stimmen der mit der CSU regierenden Freien Wähler noch die dafür notwendigen Stimmen der Grünen sind bislang aber absehbar. Sollten sich die Koalitionspartner CSU und Freie Wähler nicht einigen, müsste sich Bayern zudem im Bundesrat der Stimme enthalten.

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