• Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns
Donnerstag, Juni 5, 2025
NEWSLETTER
Deutsch City
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
Deutsch City
Home Politik

AfD rechtsextrem eingestuft: Droht jetzt ein Parteiverbot?

2. Mai 2025
in Politik

Neues Gutachten vom Verfassungsschutz

AfD ist gesichert rechtsextrem: Kommt jetzt das Verbot?


02.05.2025 – 12:10 UhrLesedauer: 5 Min.

Vergrößern des Bildes

AfD-Chefin Alice Weidel im Bundestag: Ihre Partei wurde als gesichert rechtsextrem eingestuft. (Quelle: IMAGO/Emmanuele Contini/imago)

News folgen

Der Verfassungsschutz stuft die AfD jetzt als gesichert rechtsextrem ein. Welche Folgen hat diese Einstufung?

Die AfD wird vom Verfassungsschutz jetzt als rechtsextremistische Partei beobachtet. Somit gilt die gesamte Partei als verfassungsfeindlich. Bisher wurde die AfD von den Verfassungsbehörden in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft. Auf Bundesebene war die Partei hingegen ein „Verdachtsfall“.

  • Stimmen zur AfD-Einstufung: „Der Verfassungsschutz bestätigt, was wir schon lange sehen konnten“

Was bedeutet die jetzige Einstufung für die Zukunft der Partei und für ihre Mitglieder? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen:

Der Verfassungsschutz ist als ein Element der wehrhaften Demokratie nicht nur für Spionageabwehr und die Aufklärung terroristischer Bestrebungen verantwortlich. Er soll auch eine Art Frühwarnsystem sein. Das bedeutet, er hat die Aufgabe, rechtzeitig Gruppierungen zu erkennen und zu benennen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten. Dabei geht es um die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.

Außerdem wird betrachtet, welche Kontakte zu anderen extremistischen Gruppierungen bestehen. Wie aus der Mitteilung des Bundesamtes hervorgeht, stützt sich der Verfassungsschutz in seiner Neubewertung der AfD vor allem auf Äußerungen und Positionen, bei denen es um die Verletzung der Menschenwürde geht. Beispiele sind die Abwertung von Muslimen oder pauschal verwendete Begriffe wie „Messermigranten“.

Mit einem Parteiverbot hat die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zwar vordergründig nichts zu tun. Denn dieses kann nur von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Eines der drei Verfassungsorgane könnte sich aber durch die neue Einschätzung des Inlandsnachrichtendienstes ermutigt fühlen, einen solchen Antrag zu stellen.

Auch die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist derzeit zurückhaltend. „Ein Parteiverbotsverfahren hat aus guten Gründen sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden“, sagte die SPD-Politikerin am Freitag in Wiesbaden. „Das sollte man nicht ausschließen, aber weiterhin sehr vorsichtig damit umgehen. Es gibt jedenfalls keinerlei Automatismus.“

Die neue Bewertung durch den Verfassungsschutz zeige, dass es gesetzliche Instrumente gebe, „die unsere Demokratie gegen extremistische Bedrohungen schützen“. Dazu gehörten die Beobachtung und die Bewertung durch den Verfassungsschutz, wie sie jetzt erfolgt sei.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat am Dienstag eine Bilanz ihrer Amtszeit vorgestellt.Vergrößern des Bildes
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): Mit einem Parteiverbot solle man vorsichtig umgehen, sagte sie. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat vor der Entscheidung ein rund 1.110 Seiten starkes Gutachten zur Partei erstellt. Das Gutachten ist nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt.

Es listet unter anderem Äußerungen auf, die der Verfassungsschutz als „fortlaufende Agitation“ gegen Geflüchtete und Migranten wertet. Entsprechende Äußerungen von AfD-Politikern finden sich nicht nur in der internen Kommunikation, sondern auch in Reden und sozialen Medien. Sie reichen von Slogans wie „Abschieben schafft Wohnraum!“ bis zu Sätzen wie „Jeder Fremde mehr in diesem Land ist einer zu viel.“

Das Bundesinnenministerium hat es erhalten, außerdem die Verfassungsschützer in den Ländern. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen. Das Gutachten, das der Verfassungsschutz vor der Einstufung als „Verdachtsfall“ erstellt hatte, war allerdings von dem auf digitale Freiheitsrechte spezialisierten Online-Medium netzpolitik.org veröffentlicht worden.

Zwei Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Partei NPD, die sich 2023 in „Die Heimat“ umbenannt hat, scheiterten: das erste Mal, im Jahr 2003, weil sich herausstellte, dass der NPD-Führungsriege mehrere Informanten des Verfassungsschutzes – sogenannte V-Leute – angehörten. Das zweite Mal, im Jahr 2017, urteilte das Bundesverfassungsgericht, die NPD sei zwar eindeutig verfassungsfeindlich, politisch aber mittlerweile bedeutungslos.

Im Januar 2024 gab das Bundesverfassungsgericht allerdings einem Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung statt, der Partei „Die Heimat“ den Zugang zu weiteren staatlichen finanziellen Mitteln zu verwehren, durch den Ausschluss von der Parteienfinanzierung.

Seit einer Grundgesetzänderung von 2017 kann „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, die staatliche Finanzierung aus Steuergeldern gestrichen werden.

Wahrscheinlich ist, dass die AfD – wie bei früheren Einstufungen durch den Verfassungsschutz – auch diesmal wieder dagegen klagen wird. Die Gerichte müssen dann prüfen, ob und in welchem Maße die Partei gegen die Grundprinzipien der Verfassung verstößt.

Next Post

Bauarbeiten führen erneut zur Sperrung der Stammstrecke

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.

No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.