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AfD-nahe Stiftung fordert Staatsgeld in Millionenhöhe

16. Juni 2025
in Politik

Stiftungsförderung

AfD-nahe Stiftung fordert Staatsgeld in Millionenhöhe

Aktualisiert am 16.06.2025 – 16:44 UhrLesedauer: 2 Min.

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Erika Steinbach (AfD), Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung: „Wir haben ein Anrecht auf Förderung.“ (Quelle: Jörg Ratzsch/dpa/dpa-bilder)

Vorträge, Stipendien, politische Forschung – parteinahe Stiftungen bekommen dafür Geld vom Staat. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung ging bisher leer aus. Ändert sich das jetzt?

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung drängt nach dem dritten Einzug der AfD in den Bundestag auf eine Beteiligung an der staatlichen Finanzierung politischer Stiftungen. „Wir haben ein Anrecht auf Förderung“, sagte die Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach (AfD) in Berlin. Sie gehe davon aus, dass das zuständige Bundesinnenministerium grünes Licht dafür gebe. Der Antrag für die Förderung für das Jahr 2026 sei beim Ministerium gestellt.

Die frühere CDU-Politikerin verwies auf das Ende 2023 beschlossene Stiftungsfinanzierungsgesetz. Es sieht vor, dass parteinahe Stiftungen gefördert werden, wenn die ihr nahestehende Partei zum dritten Mal hintereinander in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen ist, was die AfD jetzt erreicht hat.

Eine weitere Bedingung: Die geförderten Stiftungen müssen die Gewähr bieten, aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung einzutreten. Eine Förderung würde laut Gesetz im Jahr nach der Bundestagswahl greifen – also 2026.

Steinbach sieht keinen Gegensatz zur jüngsten – aber zunächst wegen eines laufenden Rechtsstreits wieder auf Eis gelegten – Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz. Eine Verfassungsfeindlichkeit könne nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. „Wir selber als politische Stiftung stehen voll und ganz aus Überzeugung auf dem Boden unseres Grundgesetzes.“

Die den Parteien nahestehenden Stiftungen – die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) und die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke) – erhalten jährlich aus dem Bundeshaushalt insgesamt Förderung in dreistelliger Millionenhöhe.

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung ging bisher leer aus. Die AfD hatte dagegen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hatte daraufhin im Februar 2023 entschieden, dass die bis dahin gängige, jahrzehntelange Förderpraxis ohne gesetzliche Regelung der Förderkriterien nachgebessert werden muss. Mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz wurde anschließend eine gesetzliche Grundlage geschaffen, in der die Bedingungen für die staatliche Förderung definiert werden.

Nach eigenen Berechnungen würden der Desiderius-Erasmus-Stiftung ab 2026 allein aus dem Haushalt des Bundesinnenministeriums jährlich fast 18 Millionen Euro zustehen.

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