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AfD gesichert rechtsextremistisch: Das droht Parteimitgliedern

3. Mai 2025
in Politik

Beamten- und Waffenrecht

Das droht den Mitgliedern der rechtsextremen AfD


02.05.2025 – 14:45 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Alice Weidel und Björn Höcke: Ihre Partei ist gesichert rechtsextremistisch. (Quelle: Martin Schutt/dpa/dpa-bilder)

Die AfD gilt nun als gesichert rechtsextremistisch. Das hat auch Folgen für die Mitglieder. Ihre Jobs sind allerdings nicht in Gefahr – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen.

Insbesondere Beamte in der Partei könnten Probleme bekommen, auch wenn die bloße Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei keine direkten Konsequenzen haben wird. Der Waffenbesitz wird durch die neue Einstufung allerdings erschwert.

Grundsätzlich darf der Verfassungsschutz AfD-Mitglieder nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen. Dazu gehört auch, dass V-Leute aus der Partei angeworben werden. Auch die Observation der Partei sowie Bild- und Tonaufzeichnungen und die Überwachung von Telefonaten und Nachrichten sind möglich.

Zwar wird sich dieser Schritt vor allem auf Spitzenfunktionäre und auffällige Mitglieder konzentrieren, dennoch können sämtliche Mitglieder der rechtsextremistischen Partei überwacht werden. Dabei muss jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.

Dienstrechtliche Konsequenzen treten mit der neuen Einstufung nicht direkt in Kraft. Beamte werden also nicht automatisch für ihre bloße Mitgliedschaft entlassen und anderweitig belangt. Allerdings kann die Zugehörigkeit zu einer rechtsextremistischen Partei Zweifel an der Verfassungstreue begründen. Durch die neue Einstufung wird dieser Schritt erleichtert.

Lassen Parteimitglieder keinerlei sonstige Anzeichen für Verfassungsfeindlichkeit erkennen, ergeben sich aber keine direkten Auswirkungen, wie das Bundesinnenministerium schon bei der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall erklärt hatte. Schließlich sei die Parteizugehörigkeit Privatsache. Ähnlich sieht es der Deutsche Beamtenbund. „Parteimitgliedschaften an sich, egal in welcher legalen Partei, sind für uns kein Thema“, sagte der Vorsitzende Ulrich Silberbach der ARD.

Äußern sich Mitglieder allerdings im Amt verfassungsfeindlich, ändert sich die Lage und es kann Konsequenzen haben. Auch Reden bei öffentlichen Parteiveranstaltungen fließen dabei in die Bewertung mit ein.

Zudem wird bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst die Verfassungstreue überprüft, in einigen Bundesländern gibt es bei den Kandidaten im Vorfeld Abfragen beim Verfassungsschutz. Treten Mitglieder also öffentlich für die rechtsextremistische Partei auf, kann das Folgen haben.

Auch im Waffenrecht könnte die veränderte Einstufung Konsequenzen für AfD-Mitglieder bringen. Bereits in der Vergangenheit, als die AfD noch als Verdachtsfall geführt wurde, hatten Gerichte Parteimitgliedern das Waffenrecht entzogen. Sie hatten sich nicht klar von verfassungsfeindlichen Bestrebungen in der AfD distanziert.

Allerdings gilt auch hier, dass jeder Einzelfall überprüft wird. AfD-Mitglieder verlieren nicht pauschal ihre waffenrechtliche Erlaubnis, wenn sie Jäger oder Sportschützen sind.

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