In einem Jahr mit Europa- und Landtagswahlen fällt in den nächsten Tagen in Münster am NRW-Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung zur AfD. Es geht um die Bewertung durch den Verfassungsschutz.
Im Streit über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz hat am Dienstag vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht ein Berufungsverfahren begonnen. Bei der mündlichen Verhandlung klärt der 5. Senat, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat.
Das Bundesamt (BfV) mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Richter in Köln hatten diese Sicht im Jahr 2022 bestätigt. Entsprechend dürfen Partei und JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das OVG muss jetzt klären, ob die Einschätzung laut dem Bundesverfassungsschutzgesetz rechtens ist.
Die beiden Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla erschienen am ersten Verhandlungstag mit Verweis auf die Sitzungswoche des Bundestages in Berlin nicht in Münster. Aus dem Bundesvorstand reisten der frühere Bundestagsabgeordnete Roman Reusch und Bundesschatzmeister Carsten Hütter an. Das Gericht hat für Mittwoch noch einen zweiten Verhandlungstag angesetzt. Wann es ein Urteil geben wird, war am Dienstagmorgen noch offen.
Begleitet wurde der Verhandlungsauftakt von Protesten gegen die AfD in der Innenstadt von Münster. Die Polizei hatte das Gerichtsgebäude weiträumig abgesperrt.
AfD fordert Vertagung der Verhandlung
Zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Berufungsprozess der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz hat der Anwalt der Partei eine Vertagung gefordert. Es sei nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit auf die im Januar eingereichten rund 4200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial entsprechend einzugehen, sagte Christian Conrad im Oberverwaltungsgericht in Münster.
Außerdem forderte der Anwalt Einsicht in Gutachten zur AfD aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in eine noch nicht veröffentlichte aktuelle Einschätzung der Gesamtpartei durch das Bundesamt. Beides hatte die AfD, ebenso wie Befangenheitsanträge gegen zwei der fünf Berufsrichter, die sie am Dienstag wiederholte, bereits im Vorfeld erfolglos gefordert.