Nach Petr Bystron hat ein weiterer AfD-Bundestagsabgeordneter seine Immunität verloren haben. Anlass soll eine Disziplinarklage sein.
Nach dem AfD-Abgeordneten Petr Bystron ist im Bundestag auch dessen Fraktionskollegen Hannes Gnauck die Immunität entzogen worden. Das Parlament stimmte am Donnerstagabend gegen die Stimmen der AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses. Damit erteilten sie die „Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens“ gegen den Vorsitzenden der Jungen Alternative. „Nun wird kurz vor der EU-Wahl, ohne ersichtlichen Anlass, meine Immunität doch aufgehoben, um Ermittlungen in einem Verfahren zu ermöglichen, das aufgrund meines Bundestagsmandats seit mittlerweile drei Jahren ruht“, erklärte Gnauck in der Mitteilung. Zuerst hatte das ZDF über die Entscheidung berichtet.
Über die Hintergründe wurde zunächst nichts bekannt. Nach ARD-Informationen soll es um eine Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr gehen. Gnauck vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss. Das haben Politiker anderer Parteien scharf kritisiert, weil bekannt geworden war, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr den früheren Soldaten als „Extremisten“ eingestuft hatte.