Der Bundestag hat die Weichen gestellt, dass die umstrittene Freigabe von Cannabis kommen soll. Es folgt aber noch eine Station im Bundesrat – lassen die Länder das Gesetz einfach passieren?
Nach dem Bundestagsbeschluss für eine teilweise Legalisierung von Cannabis richten sich die Blicke auf die letzte Hürde im Bundesrat. Ärztepräsident Klaus Reinhardt sprach sich dafür aus, die Umsetzung dort noch aufzuhalten. „Umsetzen müssen das Gesetz letzten Endes die Bundesländer“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Bei ihnen gebe es auch wegen Warnungen von Ärzteschaft, Justiz, Polizei und Pädagogen erhebliche Bedenken. „Der richtige Ort, um diese Bedenken zu artikulieren, ist der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.“ Dort müsse das Gesetz frei von parteipolitischen Zwängen noch einmal grundsätzlich überdacht werden, sagte Reinhardt.
Bedenken wegen kurzer Frist
Der Bundestag hatte am Freitag mit klarer Mehrheit eine kontrollierte Freigabe der Droge beschlossen. Nach dem Gesetz der Ampel-Koalition sollen Besitz und Anbau zum 1. April mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Erlaubt werden sollen auch nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“. Das Gesetz soll am 22. März abschließend in den Bundesrat kommen. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.
Aus den Ländern wurden bereits Bedenken wegen der kurzen Frist bis zum 1. April laut. Nordrhein-Westfalen will sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass das Gesetz erst später in Kraft tritt. „Die verbleibende Zeit von nur fünf Wochen reicht nicht annähernd aus, damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können“, sagte Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Freitag. Allein in NRW müsste in zehntausenden Fällen geprüft werden, ob verhängte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen seien. Auch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) bemängelte, die Verabschiedung des Gesetzes, „ohne dass den Ländern für die Vorbereitung der Umsetzung ausreichend Zeit gegeben wird“.