Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Ab wann gilt der Spitzensteuersatz und wie hoch ist er?
Unterschreiten Sie in Deutschland den jährlichen Grundfreibetrag, zahlen Sie keine Steuern. Geht Ihr Einkommen hingegen über diesen Freibetrag hinaus, wird für den darüberliegenden Teil Einkommensteuer fällig. Der Steuersatz steigt dabei mit der Höhe des Einkommens an.
Das steuerpflichtige Einkommen reduziert sich aber durch Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Lesen Sie hier, wie Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen drücken. Der tatsächlich geltende Steuersatz bezieht sich auf das noch verbleibende Einkommen. Der Spitzensteuersatz wird nur noch vom Höchststeuersatz getoppt.
Höhe des Spitzensteuersatzes in Deutschland
Liegt Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag, sind Sie einkommensteuerpflichtig. Der Grundfreibetrag liegt 2023 bei 10.908 Euro und 2024 bei 11.604 Euro. Sind Sie verheiratet und werden Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam veranlagt, beträgt der Grundfreibetrag 21.816 Euro für 2023 und 23.208 Euro für 2024.
Einkommen über dem Grundfreibetrag, aber unter 62.810 Euro wird für das Steuerjahr 2023 mit Steuersätzen von 14 bis 41 Prozent besteuert. Das bedeutet, dass der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent liegt. Dieser Spitzensteuersatz hat sich seit 2005 nicht verändert. Er lag 2004 noch bei 45 Prozent. Der Spitzensteuersatz ist noch nicht der höchste Steuersatz. Der Höchststeuersatz, auch Reichensteuersatz genannt, beträgt gegenwärtig 45 Prozent.
Einkommen, ab dem der Spitzensteuersatz gilt
Für 2023 wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro bei Alleinstehenden und von 125.620 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten erhoben. Das bedeutet nicht, dass Sie bei einem jährlichen Bruttogehalt von 62.810 Euro den Spitzensteuersatz zahlen müssen. Der Spitzensteuersatz gilt, wenn nach Abzug von
- Grundfreibetrag,
- Werbungskosten,
- Vorsorgeaufwendungen
- und Sonderausgaben
noch mindestens 62.810 Euro übrigbleiben. Für 2024 gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro, bei gemeinsam veranlagten Eheleuten von 133.522 Euro.
Ab wann Sie den Höchststeuersatz zahlen müssen
Der Spitzensteuersatz gilt für 2023 bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 277.826 Euro. Liegt Ihr steuerpflichtiges Einkommen über 277.826 Euro, müssen Sie den Höchststeuersatz zahlen. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gilt der Höchststeuersatz von 45 Prozent entsprechend ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 555.652 Euro. Für 2024 ist vorgesehen, dass der Höchststeuersatz ebenfalls ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 277.826 Euro erhoben wird.