Für Ihren Nachwuchs steht eine Flugreise ohne Eltern an? Vorsicht: Nicht in jedem Alter ist das uneingeschränkt möglich.
Familienbesuch, Schüleraustausch oder Städtereise: Kinder und Jugendliche haben oft ganz eigene Pläne und Wünsche für ihre freie Zeit. Ein Flugticket zum Sehnsuchtsort ist schnell gebucht, doch dürfen Ihre Kinder eigentlich allein ins Abenteuer starten? Solange sie minderjährig sind, gibt es einige Regelungen zu beachten.
Das Jugendschutzgesetz verbietet es Kindern, sich alleine an jugendgefährdenden Orten aufzuhalten, insofern sie hierfür nicht reif genug sind. Gilt das auch für Flughäfen? Nein. Sie als Eltern entscheiden darüber, ob Ihr Kind alleine reisen darf. Vorgaben gibt es trotzdem. Diese Regeln gelten für den Alleinflug Ihrer Sprösslinge, wobei diese von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft minimal abweichen:
Die Regelungen gelten für nationale und internationale Flüge. Einige Fluggesellschaften untersagen den Alleinflug von Kindern auf Langstreckenflügen. Erkundigen Sie sich unbedingt vor Reiseantritt bei Ihrer Airline.
Jugendreisen werden für Kinder zwischen 14 und 16 Jahren angeboten. Der Reiseveranstalter übernimmt dabei die Aufsicht der Jugendlichen durch seine Betreuer. Aber auch hier gilt: Informieren Sie sich vorab über die Regelungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
Die meisten Fluggesellschaften schreiben die gebührenpflichtige Buchung eines Begleitservices für Kinder unter 12 Jahren vor. Beim Einchecken erhalten Sie das Formular zur Kontaktperson. Geben Sie dieses Ihrem Kind mit einer Kopie des Betreuungsauftrages. Ihr Sprössling wird vom Flughafenpersonal bis zum Flugzeug gebracht und bis zur Landung von Flugbegleitern betreut. Am Zielflughafen wird Ihr Kind Ihrer vereinbarten Betreuungsperson übergeben, die sich ausweisen muss.
Ist die Reise für Ihr Kind geplant, geben Sie ihm neben der Erlaubnis, dass es alleine reisen darf, einen Zettel mit, auf dem die Reiseroute, Adressen und Ihre Kontaktdaten vermerkt sind. Außerdem ist es sinnvoll, Ihrem Kind gegebenenfalls einen Medikamentenplan oder Allergiepass mitzugeben. Denken Sie auch an einen eigenen Reisepass für Ihren Nachwuchs.