Das Arbeitslosengeld soll Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsplatzverlustes absichern. Die Bezugsdauer ist jedoch unterschiedlich geregelt.
Nicht jeder Arbeitsplatzwechsel verläuft reibungslos. Auch betriebsbedingte Kündigungen sind möglich. Ist die Auftragslage bei Selbstständigen und Freiberuflern schlecht, fällt das Arbeitseinkommen weg. Wer nicht viel Geld auf der hohen Kante hat, kommt nicht lange über die Runden.
Außerdem entstehen durch Arbeitslosigkeit Zeiträume, die bei der Berechnung der Rente als Fehlzeiten nicht anerkannt werden. Deshalb sollten Sie immer Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld prüfen. Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld ist individuell geregelt – und in bestimmten Ausnahmen wird das Geld zwei Jahre lang gezahlt.
Diesen Zweck erfüllt das Arbeitslosengeld
Die Bundesrepublik Deutschland hat das Arbeitslosengeld geschaffen, weil es die Menschen absichern soll, die ihre Beschäftigung verlieren. Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das der oder die Arbeitslose wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen kann. Es wird aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert.
Wer bekommt Arbeitslosengeld?
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie derzeit nicht erwerbstätig sind, aber grundsätzlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben können. Den Antrag auf Arbeitslosengeld müssen Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur stellen, entweder persönlich oder über das Online-Portal der Agentur für Arbeit unter arbeitsagentur.de/eservices.
Welche Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld ist erforderlich?
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das gelingt, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens zwölf Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren.
Pflichtversichert sind Sie in der Regel über eine Festanstellung. Von Ihrem Bruttolohn wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung automatisch abgezogen. Freiwillig versichert sind diejenigen, die einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Zur Berechnung, ob die Anwartschaft erfüllt ist, werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraums zusammengerechnet.
Einfache Faustregel: Wenn Sie am Stichtag Ihrer Arbeitslosmeldung innerhalb der vergangenen 30 Monate in allen ausgeübten Beschäftigungen mindestens zwölf Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben, haben Sie die Anwartschaftszeit erfüllt und Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wie lange bekommen Sie Arbeitslosengeld?
Wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt von zwei Faktoren ab:
- Dauer der Versicherungspflicht: zum Beispiel in Form einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
- Alter: zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung (Datum des Antrags auf Arbeitslosengeld)
Sind Sie jünger als 50 Jahre, können Sie höchstens für die Dauer von zwölf Monaten Arbeitslosengeld beziehen. Voraussetzung dafür: Sie waren zuvor zwei Jahre (24 Monate) oder länger versicherungspflichtig.
Weitere Beispiele: Haben Sie lediglich 20 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, haben Sie einen Anspruch von zehn Monaten Arbeitslosengeld. Waren Sie zwölf Monate versicherungspflichtig, erhalten Sie sechs Monate Arbeitslosengeld (siehe Tabelle weiter unten).
Ab wann bekommen Sie zwei Jahre Arbeitslosengeld?
Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr steigt die Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld in mehreren Schritten auf bis zu zwei Jahre (24 Monate). Die höchste Anspruchsdauer gilt für Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig.
So lesen Sie die Tabelle: Sie haben beispielsweise bei 30 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit einen Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld. Ab 36 Monaten Tätigkeit sind Sie berechtigt, 18 Monate lang Arbeitslosengeld zu beziehen, wenn Sie zugleich das 55. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn Sie nach Ablauf der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld noch keine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld.