• Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns
Sonntag, Juni 8, 2025
NEWSLETTER
Deutsch City
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
Deutsch City
Home Finanzen

Ab Juli 2025 wird Verhinderungspflege einfacher

1. Juni 2025
in Finanzen

Reform

Das ändert sich im Juli bei der Pflege


01.06.2025 – 10:58 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Pflege von Angehörigen: Wer wegen Krankheit, Urlaub oder anderer Verpflichtungen eine Pause braucht, kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. (Quelle: PIKSEL/getty-images-bilder)

Pflegepause ohne Hürden: Ab Juli 2025 wird Verhinderungspflege einfacher – mit einem flexiblen Budget, weniger Bürokratie und klaren Regeln.

Pflegende Angehörige leisten enorm viel – doch auch sie brauchen Auszeiten. In solchen Fällen hilft die sogenannte Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung übernimmt dann einen Teil der Kosten für die Ersatzpflege – etwa durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine vertraute Person wie einen Nachbar oder Freund.

Bisher war die Beantragung von Verhinderungspflege jedoch oft kompliziert, vor allem wenn auch Mittel aus der Kurzzeitpflege genutzt werden sollten. Ab Juli 2025 wird das einfacher: Die Bundesregierung führt ein einheitliches Budget ein und entlastet pflegende Familien damit spürbar.

Die bisher getrennten Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt. Künftig stehen insgesamt 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung – und zwar flexibel für beide Pflegeformen. Statt komplizierter Verrechnungen und doppelter Bürokratie braucht es dann nur noch einen Antrag.

Auch können Sie die Verhinderungspflege ab Juli länger in Anspruch nehmen. Bis zu acht statt bisher sechs Wochen pro Jahr sind dann möglich. Zudem entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit. Wer mindestens Pflegegrad 2 hat, kann die Leistung also direkt nutzen, ohne erst eine bestimmte Wartezeit erfüllen zu müssen.

Um Verhinderungspflege zu bekommen, müssen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person einen Antrag stellen. Die Kassen bieten dafür ein eigenes Antragsformular – entweder direkt online zum Herunterladen oder auf telefonische Nachfrage per Post. Der Antrag lässt sich auch noch rückwirkend nach der Ersatzpflege stellen.

Next Post

Offenbar 15-Millionen-Angebot für Bordeaux abgegeben

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.

No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.